Autounfall: Wann ein Gutachter sinnvoll ist

Wer bestellt den Gutachter nach einem Unfall und wer muss den Gutachter zahlen?

Nicht bei jedem Autounfall wird ein Gutachter benötigt. Wann Sie den Rat eines Experten hinzuziehen sollten und wann Sie darauf verzichten können, klären wir in diesem Artikel.

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Dazu dient ein Gutachter

Ein Gutachten dient der Kfz-Versicherung als Unterstützung, die Höhe des entstandenen Schadens einzuschätzen.

Ein Gutachter erstellt nach einem Autounfall ein Gutachten. Dieses unterstützt die Kfz-Versicherung, die Höhe des entstandenen Schadens einzuschätzen. In einem Gutachten werden sämtliche Schäden detailliert festgehalten sowie die notwendigen Reparaturen aufgelistet. Somit gibt ein Gutachten einen Überblick über die Gesamtnoten und dient gleichzeitig  als Beweismittel bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung.

Ein Gutachten wird aber nicht nach jedem Unfall benötig. Generell gilt: Bei Bagatellschäden von maximal 750 bis 1.000 Euro (kleinere Kratzer oder Dellen) kann auf ein Gutachten verzichtet werden. Nun ist es für Otto Normalverbraucher nicht immer einfach, den Schaden am Auto richtig einzuschätzen. Im Zweifel sollten Sie sich in der Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag holen, um einen Überblick über die Schadenshöhe zu erhalten.

Wer beauftragt den Gutachter?

Wer den Gutachter nach einem Unfall beauftragt, hängt von der jeweiligen Situation des Unfallgeschehens ab.

Unfall durch Fremdverschulden

Hatten Sie einen Unfall, an dem Sie nicht Schuld sind, wird der Sachverständige von der gegnerischen Kfz-Versicherung beauftragt. Was viele nicht wissen: Als Geschädigter haben Sie zusätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dies sollte man laut Empfehlungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auch tun. Der DAV warnt davor, allein dem Gutachten der gegnerischen Kfz- Versicherung zu glauben. Es könne vorkommen, dass das Gutachten im Sinne des Versicherers getätigt wird.

Und wenn die gegnerische Versicherung bereits am Unfallort anruft? In diesem Fall rät die Stiftung Warentest, sich auf nichts einzulassen. Lassen Sie den Unfall stattdessen von der Polizei aufnehmen und suchen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Beistand.

Selbstverschuldeter Unfall

Bei einem selbstverschuldeten Unfall beziehungsweisen bei Schäden durch höhere Gewalt (zum Beispiel Sturmschaden) oder Vandalismus brauchen Sie eine Kaskoversicherung. Die schaltet, falls notwendig, einen Gutachter ein. Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter einzubeziehen. Bei zwei unterschiedlichen Gutachten kommt es zu einem Sachverständigen-Verfahren.

Wer übernimmt die Kosten für den Gutachter?

  • Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung der gegnerischen Partei die Kosten für das Gutachten. Das gilt auch dann, wenn Sie zusätzlich einen eigenen   Sachverständigen beauftragen.
  • Wenn Sie eine Mitschuld am Unfall tragen, werden die Kosten für den Gutachter dementsprechend aufgeteilt.
  • Bei Eigenverschuldung oder bei einem Schaden durch höhere Gewalt zahlt Ihre Kaskoversicherung, falls ein Gutachten nötig ist.
  • Beauftragen Sie als Selbstverschuldeter einen unabhängigen Gutachter, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen.

Dort finden Sie einen Gutachter

Gutachter finden Sie bei anerkannten Prüfgesellschaften wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS. Aber auch Industrie- und Handelskammern oder Sachverständigenvereinigungen wie Schaden-Schnell-Hilfe (SSH) oder der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) bieten Gutachter und Unterstützung an.

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