Diese Versicherungen brauchen Azubis und Studenten

Von Krankenversicherung bis Haftpflicht

Mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt für junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Ein eigenständiges Leben, mehr Verantwortung – dazu gehört auch, sich bei den entsprechenden Versicherungen zu versichern. Welche Policen Azubis und Studenten brauchen, erfahren Sie hier.

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Krankenversicherung

Wer mit dem Studium anfängt, muss auch die Versicherungen an diesen Lebensabschnitt anpassen.

Die Krankenversicherung ist in Deutschland die einzige Pflichtversicherung für Azubis und Studenten. Azubis sind während ihrer Ausbildung über ihren Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Studenten sind in der Regel über ihre Eltern familienversichert. Bis zu einem Alter von 25 Jahren ist das möglich – zuzüglich des Wehr- oder Freiwilligendienstes.

Nach dem 25. Lebensjahr werden Studenten versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung versichert. Diese Regelung gilt in jedem Fall bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters.

Ohne Altersgrenze können sich Studenten über ihren Ehepartner/Lebenspartner familienversichern.  Bei einem regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommen von über 450 Euro im Monat, ist eine Familienversicherung für Studenten nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen sie sich selbst pflichtversichern.

Auslandskrankenversicherung

Bei einem Auslandsaufenthalt – zum Beispiel einem Auslandssemester – kann eine Auslandskrankenversicherung ratsam sein. Dies ist vom jeweiligen Ziel abhängig. Wer innerhalb von Europa reist, braucht nicht zwingend eine zusätzliche Versicherung für das Ausland. Auslandsstudenten erhalten als gesetzlich Krankenversicherte im Ausland dieselben Leistungen, wie die Kommilitonen im Gastland.

Wer ins außereuropäische Ausland reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Kosten für solch eine Versicherung sind aber recht hoch. Bei einer Laufzeit von einem Jahr liegt der Beitrag zwischen 350 und 1.300 Euro. Daher ist es wichtig, dass Studenten mehrere Tarifangebote vergleichen und genau darauf schauen, welche Leistungen inkludiert sind und wie hoch die Selbstbeteiligung mitunter ausfällt.

Privathaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollte aber unbedingt abgeschlossen werden. Die Versicherung kommt bei fahrlässigem Handeln mit Sache- oder Personenschaden zum Einsatz und kann Azubis und Studenten vor dem finanziellen Ruin retten.

In der Regel sind Azubis und Studenten bei der Haftpflicht ihrer Eltern mitversichert – vorausgesetzt, diese haben solch eine Versicherung abgeschlossen. Auszubildende und Studenten sind auch dann noch bei ihren Eltern mitversichert, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen.

Nach dem Studium oder der Ausbildung beziehungsweise ab einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel zum 25. Lebensjahr) sowie bei einer Hochzeit endet die Familienversicherung. In diesen Fällen müssen sich die jungen Menschen selbst haftpflichtversichern. Aber: Eine private Haftpflichtversicherung hat nur geringe Beiträge und ist somit auch für junge Menschen ohne oder mit geringem Einkommen gut finanzierbar.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn man in der Ausbildung an Berufsunfähigkeit noch gar nicht denken mag, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durchaus sinnvoll. Zum einen sind die Beiträge als junger, gesunder Mensch langfristig niedrig. Zum anderen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Studenten und jungen Arbeitnehmern, die durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, einen Schutz vor einem finanziellen Ruin. Denn in der Regel erhalten junge Menschen keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dann den Lebensunterhalt.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung für Studenten und Azubis ist nur dann sinnvoll, wenn man im Besitz einer eigenen Wohnung ist. Durch die Versicherung werden Schäden ausgeglichen, die durch Feuer oder Wasser entstanden sind. Auch Einbrüche und Diebstähle werden von der Hausratsversicherung abgedeckt.

Kfz-Versicherung

Für Azubis und Studenten, die ein eigenes Auto besitzen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Police übernimmt Schäden, die Azubis oder Studenten mit ihrem Auto am Eigentum Dritter verursacht haben.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung sollte dann Pflicht sein, wenn sich Studenten oder Azubis nicht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können oder keine gesetzlichen Rentenansprüche bestehen. Bei einer Unfallversicherung sollte immer eine hohe Versicherungssumme vereinbart werden. Somit ist auch der Fall einer Invalidität, die durch einen Unfall herbeigeführt wurde, abgesichert.

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