Wie versichert man sein Rad gegen Diebstahl?

Fahrraddiebstahl in Deutschland und wie man sich schützen kann

Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut, rund 800 Räder werden pro Tag in Deutschland gestohlen. Verbraucher können ihr Fahrrad über zwei Wege gegen Diebstahl versichern: über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung.

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300.000 Fahrräder werden pro Jahr gestohlen

In Deutschland werden jedes rund 300.000 Fahrräder gestohlen. Fahrräder kann man über zwei Wege versichern: die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung.

Für viele Deutsche ist das Fahrrad nicht erst seit Corona ein wichtiges und viel genutztes Transportmittel und Sportgerät. Rund 76 Millionen Fahrräder gab es 2019 in Deutschland, im Corona-Jahr dürfte die Zahl noch einmal deutlich gestiegen sein. Tatsächlich gehören Fahrräder bundesweit aber auch zum beliebtesten Diebesgut: Rund 300.000 Räder werden pro Jahr gestohlen, das sind etwa 800 pro Tag. Auch wenn manche Regionen und Städte stärker betroffen sind als andere, kann ein Fahrraddiebstahl praktisch jeden treffen. Da Fahrräder schnell weiterverkauft werden können, ist die Aufklärungsquote der Polizei relativ gering. Wie kann man sich gegen diesen Verlust absichern? Wer haftet bei einem Diebstahl? Wir haben wichtige Infos und Tipps zusammengestellt.

Wer haftet bei einem Diebstahl aus dem Fahrradkeller?

Wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Küchenutensilien zählen Fahrräder zu den versicherten Gegenständen in der Hausratversicherung. Im Fall eines Diebstahls aus dem Fahrradkeller kann der Schaden über die Hausrat-Police reguliert werden, wenn es sich um sogenannten „Einbruchdiebstahl“ handelt. Das gilt, wenn der Dieb den Keller zunächst aufbrechen muss, um das Fahrrad zu entwenden. Ohne Einbruch liegt ein „einfacher Diebstahl“ vor, der nicht zum Grundumfang der Hausratversicherung gehört.

Schutz über die Hausratversicherung

Wie bereits erwähnt, gilt das eigene Fahrrad als Hausrat und ist in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Fahrradbesitzer können sich auch gegen einfachen Diebstahl im Rahmen der Hausrat-Police versichern, indem sie eine Zusatzklausel abschließen. Meist wird dafür ein höherer Beitrag fällig. Eine zusätzliche Fahrradklausel schützt darüber hinaus auch, wenn der Versicherte mit dem Rad unterwegs ist oder es draußen anschließt.

Wichtig: Bei einem Diebstahl im Gemeinschaftskeller oder im Freien zahlt die Versicherung nur, wenn das Rad mit einem handelsüblichen Schloss abgeschlossen war!

Erweiterter Schutz über die Fahrradversicherung

Wer ein hochwertiges Rad besitzt oder viel damit unterwegs ist, kann das Gerät über eine spezielle Fahrrad-Police versichern. Diese bietet einen größeren Schutz als die Hausratversicherung und haftet auch bei einfachem Diebstahl, Raub oder Vandalismus. Je nach Tarif zahlt die Police außerdem bei einem Unfall mit dem Rad oder bei einem Sturz ohne Fremdeinwirkung. Dabei kann das Fahrrad bis zu einem bestimmten Kaufpreis versichert werden. Aufgrund des größeren Leistungsumfangs ist eine Fahrradversicherung teurer als eine Hausratversicherung.

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