300.000 Fahrräder werden pro Jahr gestohlen
In Deutschland werden jedes rund 300.000 Fahrräder gestohlen. Fahrräder kann man über zwei Wege versichern: die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung. - Quelle: Shutterstock.com
Für viele Deutsche ist das Fahrrad nicht erst seit Corona ein wichtiges und viel genutztes Transportmittel und Sportgerät. Rund 81 Millionen Fahrräder gibt es aktuell in Deutschland. Tatsächlich gehören Fahrräder bundesweit aber auch zum beliebtesten Diebesgut: Rund 300.000 Räder werden pro Jahr gestohlen. Auch wenn manche Regionen und Städte stärker betroffen sind als andere, kann ein Fahrraddiebstahl praktisch jeden treffen. Da Fahrräder schnell weiterverkauft werden können, ist die Aufklärungsquote der Polizei relativ gering. Daher lohnt es sich, das eigene Fahrrad zu versichern.
Wer haftet bei einem Diebstahl aus dem Fahrradkeller?
Wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Küchenutensilien zählen Fahrräder zu den versicherten Gegenständen in der Hausratversicherung. Im Fall eines Diebstahls aus dem Fahrradkeller kann der Schaden über die Hausrat-Police reguliert werden, wenn es sich um sogenannten „Einbruchdiebstahl“ handelt. Das gilt, wenn der Dieb den Keller zunächst aufbrechen muss, um das Fahrrad zu entwenden. Ohne Einbruch liegt ein „einfacher Diebstahl“ vor, der nicht zum Grundumfang der Hausratversicherung gehört.
Schutz über die Hausratversicherung
Wie bereits erwähnt, gilt das eigene Fahrrad als Hausrat und ist in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Fahrradbesitzer können sich auch gegen einfachen Diebstahl im Rahmen der Hausrat-Police versichern, indem sie eine Zusatzklausel abschließen. Meist wird dafür ein höherer Beitrag fällig. Eine zusätzliche Fahrradklausel schützt darüber hinaus auch, wenn der Versicherte mit dem Rad unterwegs ist oder es draußen anschließt.
WICHTIG: Bei einem Diebstahl im Gemeinschaftskeller oder im Freien zahlt die Versicherung nur, wenn das Rad mit einem handelsüblichen Schloss abgeschlossen war!
Erweiterter Schutz über die Fahrradversicherung
Wer ein hochwertiges Rad besitzt oder viel damit unterwegs ist, kann das Gerät über eine spezielle Fahrrad-Police versichern. Diese bietet einen umfassenderen Schutz als die Hausratversicherung und haftet auch bei einfachem Diebstahl, Raub oder Vandalismus.
Eine Rundum-Fahrradversicherung ähnelt einer Vollkaskoversicherung für das Auto. Sie zahlt auch eine Reparatur von Schäden durch Unfälle, Stürze oder unsachgemäße Handhabung. Zudem sind Unwetter und menschgemachte Katastrophen in der Police enthalten. Dabei kann das Fahrrad bis zu einem bestimmten Kaufpreis versichert werden.
Mit einer Selbstbeteiligung wird die Versicherungsgebühr günstiger.
WICHTIG: Bei E-Bikes müssen Sie auch auf eine Absicherung des Akkus gegen Diebstahl und Verschleiß achten!
SCHUTZBRIEF FÜR PANNENHILFE
Ähnlich wie beim Auto bietet ein Schutzbrief zusätzlich Pannenhilfe, wenn Sie unterwegs eine Fahrradpanne haben. Auch im Falle eines Diebstahls wird Ihnen geholfen, wenn Sie deswegen nicht weiterfahren können.
Je nach Leistungsumfang des gebuchten Schutzbriefs übernimmt die Versicherung die Kosten für Rückfahrt, Reparatur oder Übernachtung. Bei Unfällen sind meist auch Krankentransportkosten enthalten.