WALDBRANDRISIKO STEIGT
In Wäldern und Naturschutzgebieten sind Lagerfeuer unter Strafe verboten. - Quelle: Shutterstock.com
Die sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr in Deutschland steigen. Rund 4.300 Hektar Wald wurden durch Brände im vergangenen Jahr vernichtet - eine Fläche von mehr als 6.000 Fußballfeldern. Die größte Gefahr geht dabei vom Menschen aus. Experten zufolge werden die meisten Waldbrände durch fahrlässiges Verhalten ausgelöst.
"Lagerfeuer, Grills oder achtlos weggeworfene Zigarettenstummel bergen ein hohes Risiko. Schon ein einziger Funke genügt, um totes Holz oder ausgedörrte Gräser in Brand zu setzen", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Auch heiße Auspuffrohre beziehungsweise Katalysatoren von Fahrzeugen können Flächen entzünden. "Für Wanderausflüge deshalb nur ausgewiesene Parkplätze nutzen. Trockene Grasflächen oder Feldwege sind gefährliche Stellplätze."
LAGERFEUER UND ZIGARETTEN SIND IM WALD TABU
Besucher, die im Wald unterwegs sind oder dort campen, tragen jetzt eine große Verantwortung. Sie dürfen den Wald nicht durch unachtsames Verhalten in Gefahr bringen, indem sie ein Feuer auslösen. Durch die zunehmende Hitze und Trockenheit ist das Waldbrandrisiko in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Nadelwälder, insbesondere Kiefernwälder, sind häufiger betroffen als Mischwälder mit Laubbäumen.
Der Bund und die Länder haben darauf mit strengen Regeln zum Schutz des Waldes reagiert:
- So ist offenes Feuer im Wald und in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten - nicht nur bei Waldbrandgefahr. Darunter fallen neben Lagerfeuern und Grills auch Camping-Kocher.
- Von März bis Oktober gilt bundesweit ein absolutes Rauchverbot in Wäldern.
- In einigen Bundesländern sind Wälder sogar ganzjährig rauchfreie Zone: Das gilt für Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
HOHE BUSSGELDER
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese sind, legen die Bundesländer fest. So droht beim Wild-Grillen in Brandenburg eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern von bis zu 75.000 Euro. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt müssen Barbecue-Fans unter Umständen 25.000 Euro bezahlen, wenn sie im Wald grillen.
Auch die Zigarette im Wald kann sehr teuer werden, und zwar mehrere tausend Euro. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bußgeld von bis zu 75.000 Euro möglich, in Schleswig-Holstein und Berlin müssen Raucher unter Umständen 50.000 Euro hinblättern, wenn sie im Wald mit einer brennenden Zigarette erwischt werden.
DER WALDBRANDGEFAHRENINDEX DES DWD
Damit die Landesbehörden die Lage besser einschätzen und die Bevölkerung möglichst früh warnen können, hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) den Waldbrandgefahrenindex (WBI) festgelegt. Der Index sagt aus, wie hoch die Waldbrandgefahr in den verschiedenen Regionen in Deutschland ist. Die witterungsbedingte Waldbrandgefahr wird anhand des kanadischen Fire Weather Index (FWI) abgeschätzt. Dieser beruht auf Mittagswerten der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit sowie der 24-stündigen Niederschlagsmenge.
Zwischen März und Oktober ermittelt der DWD täglich das Waldbrandrisiko für Deutschland. Jeder Verbraucher kann sich auf der Webseite des DWD darüber informieren. In den Karten des DWD werden die Vorhersagen zum Waldbrandgefahrenindex für den aktuellen Tag und die Folgetage dargestellt. Die Karten werden einmal am Tag gegen 6 Uhr (MEZ) aktualisiert.
DIE 5 WALDBRANDGEFAHRENSTUFEN
In Deutschland gibt es fünf offizielle Waldbrandgefahrenstufen:
Stufe 1: sehr geringe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 1 ist die Gefahr sehr gering.
Stufe 2: geringe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 2 dürfen Waldbesucher den Wald ohne Einschränkungen betreten. Vorsicht beim Parken in Waldnähe auf trockenem Boden: Die heißen Katalysatoren können trockenes Gras, Moos oder Unterholz leicht entzünden. Reisig sollte nicht mehr verbrannt, auch auf Schweißarbeiten verzichtet werden.
Stufe 3: mittlere Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 bleibt das Betreten grundsätzlich erlaubt. Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze sollten nicht mehr benutzt werden. Waldarbeiten wie Schweißen oder das Verbrennen von Reisig sind verboten.
Stufe 4: hohe Gefahr
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann das Betretungsrecht beschränkt werden. In Waldgebieten sollten öffentliche Wege nicht verlassen werden. Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald können möglicherweise gesperrt werden.
Stufe 5: sehr hohe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 können die Forstbehörde oder Waldbesitzer gefährdete Gebiete zeitweilig voll sperren. Der Wald darf nicht mehr betreten werden. Für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gelten Ausnahmen.
WICHTIG: Wenn eine Warnstufe ausgerufen wird, sperren die Behörden oft auch die öffentlichen Grillplätze und Feuerstellen in Waldnähe. Wer einen Waldausflug plant, muss sich also vorab über die geltenden Regelungen informieren und das Verhalten anpassen.
SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG
Vor einem Waldspaziergang oder generell vor dem Betreten eines Waldgebietes können sich Interessierte entweder beim DWD oder der örtlichen Feuerwehr über eine aktuelle Waldbrandgefahr informieren. Sind Gebiete regelmäßig einem höheren Risiko ausgesetzt, wird darauf an den Wegen und Waldrändern meist durch ein Schild hingewiesen.
Verhalten Sie sich verantwortungsvoll:
- Keine Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug werfen.
- Nicht rauchen im Wald und keine Zigaretten wegwerfen.
- Keine Glasflaschen oder anderen Müll im Wald liegen lassen. Reflektierende Gegenstände können durch die Bündelung von Sonnenlicht Feuer entfachen.
- Weder mit dem Auto noch mit dem Motorrad auf Waldwegen parken. Durch die heißen Katalysatoren kann sich trockenes Unterholz leicht entzünden.
- Kein Lagerfeuer oder Grill anzünden. Funken könnten aus der Glut springen und einen Brand auslösen.
- Wer einen Brand oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr unter 112 oder die zuständige Forstbehörde informieren.
WAS TUN BEI EINEM WALDBRAND?
Kleinere Brandstellen am Boden können Besucher mit festem Schuhwerk einfach austreten.
Ist aber ein größerer Brand ausgebrochen und befinden Sie sich in einem Gebiet mit hoher Waldbrandgefahr, rät die Feuerwehr Folgendes:
- Waldbesucher sollte Ruhe bewahren und sich seitlich zur Windrichtung vom Brand wegbewegen
- Mit Kopfbedeckungen, Tüchern und Sonnenbrillen vor Funkenflug und Rauch schützen
- In Richtung von Gebieten mit weniger brennbarem Material bewegen (Lichtungen, Straßen, breite Wege)
- Falls vorhanden, Rettungsdecke nutzen, silberne Seite nach außen
- Unbedingt über die Nummer 112 Feuerwehr informieren!
EINEN WALDBRAND MELDEN
Bei der Meldung eines Waldbrandes sollte immer eine möglichst genaue Ortsangabe erfolgen. Hier sind zum Beispiel auch besondere Merkmale vor Ort von Bedeutung - das kann ein auffälliger Baum sein, ein Hügel, Schilder oder Wanderwegmarkierungen.
Teilen Sie der Feuerwehr auch mit, was brennt: Verbreitet sich das Feuer auf dem Boden oder in den Bäumen? Wie weit verbreitet ist das Feuer bereits? Geben Sie an, ob Menschen oder Gebäude vom Feuer bedroht sind.
Sind Sie selbst in der Lage dazu, warten Sie auf die Rettungskräfte und weisen Sie diesen den Weg.
Geben Sie bei der Notrufzentrale auch eine Rückrufnummer an.