Feuerschaden: Welche Versicherungen zahlen und was man beachten muss!

Brände, Blitzschlag, Explosion - Mit den richtigen Versicherungen sind die Schäden versichert

Es kann so schnell gehen. Ein Moment der Unachtsamkeit und die brennende Kerze ist umgekippt und hat den ganzen Esstisch in Brand gesetzt. Bei Bränden können große Schäden entstehen. Welche Versicherung für welche Feuerschäden aufkommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Das versteht die Versicherung unter einem Feuerschaden

Wenn im Haushalt ein Feuer ausbricht, können schnell große Schäden entstehen. Je nachdem, wo der Brand entsteht und wer ihn verursacht hat, können unterschiedliche Versicherungen für die Schadensregulierung zuständig sein.

Ein Feuerschaden entsteht immer durch ein offenes Feuer. Demnach fallen Explosionen nicht darunter. Diese haben zwar ein Feuer zur Folge, der Schaden entsteht aber durch die Druckwelle. Explosionen fallen bei Versicherern somit nicht unter Feuerschäden, werden in der Police in der Regel aber mit aufgenommen.

Bei einem Blitzeinschlag wird unterschieden: Löst er ein Feuer aus, läuft er unter Feuerschaden. Sprengt der Blitz beispielsweise Ziegel auf dem Dach weg, gilt das nicht als Feuerschaden. Bei Seng- und Schmorschäden handelt es sich nicht um ein offenes Feuer. Daher fallen sie nicht unter die Feuerschäden. Achtung: Schmor- und Sengschäden sind oft nicht in den Basistarifen der Versicherungsanbieter enthalten, sondern müssen zumeist als Zusatzklausel oder in einem teureren Tarif dazugebucht werden.

Dann greift die Wohngebäudeversicherung

Wenn ein offenes Feuer Schäden an der Bausubstanz eines Gebäudes verursacht hat, greift die Wohngebäudeversicherung. Das schließt auch sämtliche mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile mit ein. Dazu zählen etwa Nebengebäude, Garagen oder Geräteschuppen. Auch bei Schäden an Solar- und Klimaanlagen sowie fest verbundenen Bestandteilen wie Böden und Holzdecken kommt die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz.

Achten Sie darauf, dass nicht alle Schäden im Basistarif abgedeckt werden. Feuerschäden an Solar- und Klimaanlagen sind beispielsweise oft nur durch ein Upgrade mitversichert.

Dann ist die Hausratversicherung zuständig

Hat das Feuer Schäden an der Wohnungseinrichtung angerichtet, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Zur Wohnungseinrichtung gehört alles, was aus der Wohnung oder dem Haus herausfallen würde, wenn Sie es auf den Kopf stellen und kräftig schütteln würden. Das betrifft sowohl Möbel als auch Elektrogeräte, Kleidung oder Geschirr.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Versicherungsleistung dem Wert der gesamten Einrichtung entspricht. Ist die Versicherungssumme deutlich niedriger als der Gesamtwert des Hausrats, kann der Versicherungsanbieter den Schaden nur anteilig übernehmen. Damit auch Kunstgegenstände oder teure E-Bikes abgesichert sind, ist ein erweiterter Schutz nötig.

Dann springt die Haftpflicht ein

Wenn durch das Feuer andere Nebengebäude oder die Wohnung des Nachbarn beschädigt werden, greift die Privathaftpflicht des Eigentümers oder Mieters der brennenden Immobilie.

In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz

  • Nicht in jedem Fall wird der Brandschaden von der Versicherung  übernommen. Dies gilt unter anderem bei:
  • Brandstiftung vonseiten des Versicherten
  • grober Fahrlässigkeit (Kerzen oder Feuer im Kamin unbeaufsichtigt brennen lassen)

Tipp: Teure Versicherungstarife schließen oft auch grobe Fahrlässigkeit mit ein.

So verhalten Sie sich nach einem Brand

Sobald die Wohnung oder das Haus von der Polizei freigegeben wurde, informieren Sie den entsprechenden Versicherungsanbieter.

Wichtig ist es, sämtliche Schäden zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen sowie von allen sichtbaren Schäden an der Immobilie. Zudem ist es ratsam, eine Liste (Jahr der Anschaffung, Kaufpreis, Neuwert und Belege) mit allen kaputten Gegenständen zu erstellen.

Lassen Sie größere Schaden von einem Fachmann für Brandschadensanierung beheben. Das gilt vor allem, wenn PVC-Böden, Gas- oder Wasseranschlüsse beschädigt sind. Die Kosten werden in der Regel von der Versicherung übernommen.

So können Sie vorbeugen

  • Sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
  • Bringen Sie in der Wohnung oder im Haus genügend Rauchwarnmelder an.
  • Nutzen Sie wenn möglich neue und geprüfte elektrische Geräte. Hilfreich sind hier VDE-, CE-, TÜV- oder GS-Zeichen, die eine Prüfung garantieren.
  • Verlassen Sie bei brennenden Kerzen, Kaminen oder Öfen nie den Raum.
  • Lassen Sie Kamine sowie Öfen jeglicher Art regelmäßig von einem Fachmann wie einem Kaminbauer überprüfen.
  • Achten Sie darauf, dass sämtliche Küchengeräte wie Herd, Toaster, Wasserkocher oder Kaffeemaschine genügend Abstand zueinander haben.
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