Kfz-Versicherung für begleitetes Fahren ab 17

Mehr Fahrpraxis zahlt sich doppelt aus

Seit einigen Jahren dürfen Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und Auto fahren, vorausgesetzt, sie werden von einem erfahrenen Fahrer begleitet. Was muss man beim Begleiteten Fahren bei der Kfz-Versicherung beachten? Welcher Versicherer hat das beste Angebot?

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Mehr Fahrpraxis für Anfänger

Dank Führerschein mit 17 und begleitetem Fahren können Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen.

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland das sogenannte „Begleite Fahren ab 17 Jahren“ (BF17). Es ermöglicht Jugendlichen, schon vor dem 18. Geburtstag in Begleitung mit dem Auto zu fahren. Die Fahrberechtigung für junge Fahrer unter 18 gilt in Deutschland und Österreich. Ziel der neuen Regelung ist, das Unfallrisiko von Führerscheinneulingen zu verringern, denn junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren sind häufiger in Unfälle verwickelt als ältere Autofahrer.

Kosten für den Führerschein ab 17

Die Anmeldung zum Führerschein ab 17 kann bereits sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen. Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt 50 bis 55 Euro. Die Überprüfung der Begleitperson(en) im Fahreignungsregister kostet fünf bis acht Euro pro Person. Für den Führerschein ab 17 fallen keine höheren Kosten an als für den regulären Führerscheinerwerb.

Wer kann als Begleitperson mitfahren?

Hat der junge Fahrer die Führerscheinprüfung bestanden, darf er bis zu seinem 18. Geburtstag in Begleitung Auto fahren. Eltern, Großeltern, andere Verwandte oder ältere Freunde können als Begleitperson ausgewählt werden. Die Zahl der Begleitpersonen ist dabei nicht begrenzt, jede Begleitperson muss aber in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten des jungen Fahrers dem Antrag und der Auswahl der Begleitpersonen zustimmen. Die Begleitperson ist der Ansprechpartner für den Fahrer während der Fahrt, darf aber nicht in das Fahrgeschehen eingreifen (anders als der Fahrlehrer). Es gelten folgende Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre alt
  • muss mindestens seit fünf Jahren (ohne Pause) im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) sein
  • darf zum Zeitpunkt des Antrags nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
  • darf während des begleiteten Fahrens maximal einen Blutalkoholwert von 0,5 Promille haben und nicht unter Drogeneinfluss stehen

Kfz-Versicherung beim BF17

Es ist wichtig, dass die Eltern bzw. die Begleitperson ihrer Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 mitteilen. Denn in vielen Fällen ist im Vertrag ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt, in der Regel 25 Jahre. Gibt es einen Schaden im Rahmen des BF17, kann es zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn das Alter nicht angeglichen wurde. Daher muss die Versicherungspolice für das genutzte Fahrzeug an die neue Situation angepasst werden. Ob zur Meldung zusätzlich noch eine Kopie der Prüfbescheinigung des jungen Fahrers eingereicht werden muss, hängt von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Die Kfz-Versicherer bieten verschiedene Modelle für die Versicherung von Fahranfängern im BF17 an. Einige Anbieter verlangen eine moderate Beitragserhöhung, andere erheben keinen Zuschlag.

DER FÜHRERSCHEIN AB 17 ZAHLT SICH AUS

Nach der Begleitphase können Eltern und Fahrer vom BF17 profitieren. Tatsächlich sind junge Fahrer, die am BF17 teilgenommen haben, wesentlich seltener in Unfälle verwickelt als andere Fahranfänger.

TOP: Einige Versicherungen belohnen daher das Begleitete Fahren, indem sie später günstigere Beiträge von den jungen Fahrern verlangen, wenn sie sich selbst versichern oder weiter bei den Eltern mitfahren wollen. Wie das Versicherungsportal Verivox ermittelt hat, können BF17-Teilnehmer den Versicherungsbeitrag beim ersten eigenen Auto um elf bis 16 Prozent senken.

WIRD DIE KFZ-VERSICHERUNG TEURER BEIM BEGLEITETEN FAHREN?

Ja, in der Regel erhöhen sich durch Be­gleitetes Fahren die Kosten der Kfz-Ver­si­che­rung. Das heißt: Nehmen Sie einen BF17-Teilnehmer in den Fahrer­kreis Ihrer Auto­versicherung auf, zahlen Sie bei den meisten Kfz-Ver­sicherern einen Aufpreis.

Dennoch ist es wichtig, dass die Eltern bzw. die Begleitperson ihrer Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 mitteilen. Denn in vielen Fällen ist im Vertrag ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt, in der Regel 25 Jahre. Gibt es einen Schaden im Rahmen des BF17, kann es zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn das Alter nicht angeglichen wurde.

WICHTIG: Einige Unternehmen bieten eine Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag an. Daher ist es sinnvoll, die Versicherungsangebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.

KFZ-VERSICHERUNG BEIM BF17

Die Kfz-Versicherer bieten verschiedene Modelle für die Versicherung von Fahranfängern im BF17 an. Einige Anbieter verlangen eine moderate Beitragserhöhung, andere erheben keinen Zuschlag.

Wie viel eine Versiche­rung für Be­treutes Fah­ren kostet, lässt sich nicht pau­schal sagen. Das hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Jeder An­bie­ter setzt hier eigene Kri­te­rien bei der Bei­trags­be­rech­nung an. Wann eine BF17-Ver­si­che­rung am güns­tig­sten ist, hängt unter ande­rem davon ab, welchen Pkw der junge Fahrer nutzt:

Familienauto: Fährt der BF17-Teil­neh­mer mit dem Wa­gen seiner Eltern, sind die Kosten für die Begleitetes-Fahren-Ver­si­che­rung meist am geringsten.

Zweitfahrzeug: Hat die Be­gleit­per­son zwei Fahr­zeuge, kann sie dem jungen Fahrer eines davon für Be­glei­ten­des Fah­ren zur Ver­fü­gung stellen. Ob der BF17-Fah­rer das Erst­fahr­zeug seiner El­tern oder einen Zweit­wa­gen mit­be­nutzt, spielt kos­ten­mäßig oft keine Rolle.

Eigener Pkw: Schaffen Sie für den jungen Fahrer ein eigenes Auto an, entstehen für die Versicherung des Zweitwagens zu­sätz­li­che Kos­ten. Diese Lösung für die BF17-Versicherung ist deshalb am teu­er­sten.

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