Das bietet eine Lebensversicherung
Wer merkt, dass die eigene Lebensversicherung nicht mehr zu den Lebensumständen passt, zu teuer geworden ist oder nicht rentabel genug ist, muss nicht gleich kündigen. Es gibt zahlreiche Alternativen.
Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um langfristig angelegte Verträge mit einer Laufzeit von 30, 40 oder sogar mehr Jahren. Für die Versicherung zahlen Sie monatlich oder jährlich einen Beitrag, der samt Zinsen und Überschussbeteiligungen nach der Rente oder eines Todesfalls ausgezahlt wird.
Es kann aber passieren, dass die Versicherung zu Lebenszeiten bereits nicht mehr rentabel ist, beispielweise bei Arbeitslosigkeit. Hier besteht die Möglichkeit, die Police zu kündigen. Dabei gilt:
- Überlegen Sie sich eine Kündigung des Vertrages gut und wägen Sie etwaige Alternativen gut ab. Fragen Sie sich unter anderem, ob Sie ähnliche Zinsen auch mit anderen Anlagen erreichen.
- Läuft die Versicherung schon lange und ist diese steuerlich vergünstigt, sollten Sie die Police weiterführen.
- Müssen Sie sich für die Weiterführung der Lebensversicherung jedoch verschulden, sollte eine Kündigung in Betracht gezogen werden.
Die Lebensversicherung Kündigen: Darauf müssen Sie achten
Zuerst einmal gibt es Unterschiede, ob Sie eine Kapitallebensversicherung beziehungsweise eine fondsgebundenen Versicherung oder eine Risikolebensversicherung kündigen wollen. Letztere können Sie ohne Probleme jederzeit kündigen. Bei einer Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung sieht das etwas anders aus, da diese auch eine Ansparleistung beinhaltet. Das heißt: In diesem Fall können Sie erst kündigen, wenn eine bestimmte Summe angespart wurde.
Wenn Sie die Police kündigen wollen, müssen Sie die Fristen beachten. Eine Kündigung ist immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Wenn Sie also monatlich den Beitrag zahlen, können Sie auch monatlich kündigen.
Achtung: Beachten Sie, dass Sie durch die Kündigung der Lebensversicherung mitunter viel Geld verlieren. Der Versicherer zahlt Ihnen nur den Rückkaufswert. Der entspricht nicht den bereits von Ihnen eingezahlten Beiträgen. Abgezogen werden vom Versicherer unter anderem die Abschluss- und Vertriebskosten sowie ein Stornoabschlag.
Die Sache mit der Steuer
Auch steuerlich kann es zu Nachteilen kommen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen. Generell gilt: Liegt das Abschlussdatum der Versicherung vor dem 01. Januar 2005, ist der Rückkaufswert steuerfrei. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Mindestlaufzeit lag zum Zeitpunkt der Kündigung bei zwölf Jahren.
- Sie haben mindestens fünf Jahresbeiträge entrichtet.
- Wurde der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, fällt Abgeltungssteuer an. Dabei wird die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag besteuert. Aber: Die Steuer fällt nur auf 50 Prozent der Differenz an, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Mindestlaufzeit lag zum Zeitpunkt der Kündigung bei zwölf Jahren.
- Die versicherte Person hat das 60. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012 das 62. Lebensjahr) vollendet.
- Mindestens 50 Prozent der Beiträge wurden für das Todesfallrisiko genutzt.
Gut zu wissen: Bei einer Risikolebensversicherung gibt es keinen Rückkaufswert und somit auch keine steuerlichen Nachteile.
So kündigen Sie Ihre Lebensversicherung
Wenn Sie die Lebensversicherung kündigen wollen, teilen Sie dies dem Versicherungsunternehmen schriftlich mit. Wichtig sind dabei die Angaben, zu welchem Datum der Vertrag gekündigt wird und auf welches Konto der Versicherer das Guthaben überweisen soll. Zudem sollten Sie Ihre Versicherungsnummer mit angeben.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen können Sie den Versicherer zudem beauftragen, die bisher erworbenen Fondsanteile zu verkaufen oder sich die Anteile in ein Depot übertragen zu lassen.
Alternativen zur Kündigung
Es muss nicht immer eine Kündigung sein. Diesen Schritt sollten Sie sich gut überlegen, vor allem wenn große finanzielle Verluste oder steuerliche Nachteile dadurch drohen. Es gibt einige Alternativen, die je nach Situation die bessere Möglichkeit sind.
Versicherungsvertrag anpassen
Sie können Ihren Vertrag günstiger gestalten, indem Sie ein paar kleine Anpassungen vornehmen. Zum einen ist es ratsam, auf eine jährliche Zahlungsweise umzustellen. Dadurch fallen die Zuschläge für die Ratenzahlung weg. Der Beitrag sinkt bei gleicher Leistung und ohne dass sie negative steuerliche Auswirkungen befürchten müssen.
Zudem ist es ratsam, unnötige Zusatzversicherungen zu kündigen und die Dynamisierung zu reduzieren. Sie können beispielsweise die jährliche Dynamikerhöhung aussetzen oder ganz stoppen. Bei gut verzinsten Altverträgen sollte die Dynamisierung hingegen eher beibehalten werden.
Stundung
Bei einer Stundung setzen Sie die Beiträge für maximal zwei Jahre komplett aus. Der Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen. Nachteil: Für die Stundung fallen Zinsen an, die nachträglich gezahlt werden müssen. In manchen Fällen, wie bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit können die Zinsen auch komplett entfallen.
Vertrag ruhen lassen
Wenn Sie den Vertrag ruhen lassen, zahlen Sie keine Beiträge, es bestehen für beide Parteien aber auch keine vertraglichen Pflichten mehr. Die Ruhestellung des Vertrags eignet sich vor allem, um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Aber: Sie sollten beachten, dass die Ablaufleistung des Vertrags dadurch sinkt.
Prämienreduzierung
Wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag in einen mit reduzierten Prämien umzuwandeln, können Sie die Beiträge dauerhaft senken. Diese Möglichkeit kann in den Bedingungen bereits vertraglich festgelegt sein.
Beitragsfreistellung
Wenn Sie die Beiträge im Moment nicht aufbringen können, aber den Versicherungsschutz beibehalten wollen, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Damit wandeln Sie den Vertrag in eine prämienfreie Versicherung um. Dies ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine vereinbarte Mindestversicherungsleistung besteht.
Policedarlehen
Um finanzielle Engpässe kurzzeitig zu überbrücken, können Sie ein Policedarlehen aufnehmen. Der Versicherungsnehmer erhält hier einen Teilbetrag (meist bis zu 90 oder sogar 100 Prozent des Rückkaufswertes, bei Fondspolicen bis zu 60 Prozent) als Darlehen ausgezahlt. Den Kredit können Sie dann während der Restlaufzeit der Lebensversicherung oder alternativ bei Fälligkeit tilgen. Ein Policedarlehen bekommen Sie sowohl bei der Versicherung als auch bei einer Bank.
Verkaufen
Sie können Ihre Lebensversicherung auch verkaufen, zum Beispiel an dafür spezialisierte Unternehmen. Auf dem Zweitmarkt bekommen Sie gegenüber dem Rückkaufswert einen um einige Prozentpunkte höheren Preis für die Police. Allerdings liegen die Werte gegenüber dem Rückkaufswert nicht in utopischer Höhe. Zudem müssen Sie bei Verträgen mit einem Abschlussdatum nach dem 31.12.2004 Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen.
Das Wichtigste zusammengefasst
Wenn Sie die Lebensversicherung in den Anfangsjahren kündigen, machen Sie große Verluste.
Der Rückkaufswert ist bei Verträgen nach dem 31.12.2005 steuerpflichtig.
Prüfen Sie Alternativen zur Kündigung, unter anderem Verkauf auf dem Zweitmarkt, Beleihung oder Beitragsfreistellung.