Mit Flip-Flops Auto fahren? Zahlt die Versicherung bei einem Unfall?

Autoversicherung: Mit Flipflops am Steuer

Sind Flip-Flops beim Autofahren erlaubt? Zahlt die Versicherung, wenn man mit Flip-Flops einen Unfall hat? Um das Autofahren mit Schlappen oder barfuß ranken sich hartnäckige Gerüchte. Wir klären darüber auf, was gesetzlich erlaubt ist und welche Konsequenzen es geben kann.

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Flip-Flops sind kein geeignetes Schuhwerk zum Autofahren

Flip Flops sind beim Autofahren nicht grundsätzlich verboten, aber festes Schuhwerk wird empfohlen.

Es gibt in Deutschland keine genaue Vorschrift des Gesetzgebers, welche Schuhe beim Autofahren erlaubt sind und welche nicht. Auch das Fahren ohne Schuhe ist nicht explizit verboten. Im Falle eines Unfalls könnte einem Verkehrsteilnehmer aber eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn er mit Flip-Flops am Steuer saß. Denn Schlappen gelten ebenso wie matschige Gummistiefel oder Schuhe mit hohen Absätzen nicht als ordentliches Schuhwerk, um ein Fahrzeug zu steuern. Flip-Flops können schnell verrutschen und sich in den Pedalen verfangen, da sie den Fuß nicht fest umschließen. Wird der Fahrer dadurch manövrierunfähig, steigt das Risiko eines Unfalls. Etwas anders verhält es sich für den Berufsstand der LKW-Fahrer: die Unfallverhütungsvorschriften ihrer Berufsgenossenschaft legen fest, dass Berufskraftfahrer feste Schuhe beim Autofahren tragen müssen.

Mögliche Teilschuld im Falle eines Unfalls

Kommt es zu einem Unfall, kann ungeeignetes Schuhwerk möglicherweise dazu führen, dass ein Bußgeld von 35 Euro oder mehr fällig wird. Die Begründung: der Fahrer habe dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Auch können Probleme bei der Schadensregulierung auftreten. Im Falle eines Unfalls trägt zwar die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Schäden am Fahrzeug des Unfallgeschädigten. Unter Umständen können die Ansprüche aber wegen einer Mitschuld aufgrund ungeeigneten Schuhwerks herabgesetzt werden. Das kann bedeuten, dass sich die Kaskoversicherung weigert, die Kosten am eigenen Fahrzeug vollumfänglich zu übernehmen und eine erhöhte Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer verlangt. In Österreich und der Schweiz verhält es sich übrigens ganz ähnlich, auch dort sind Flip-Flops beim Autofahren nicht gerne gesehen.

Allgemeine Sorgfaltspflicht des Autofahrers

Mit dem Begriff „allgemeine Sorgfaltspflicht“ ist die Verpflichtung des Fahrers gemeint, die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung legt fest: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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