Reiserücktrittversicherung: Leistungen, Kosten und Anbieter im Vergleich

Absicherung gegen hohe Stornokosten

Wer eine geplante Reise absagen muss, bleibt oft auf erheblichen Stornokosten sitzen. In diesem Fall springt die Reiserücktrittversicherung ein: sie übernimmt alle anfallenden Kosten für Unterkunft, Transport usw. Eine Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung ist sinnvoll.

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Was ist eine Reiserücktrittversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem bei kostspieligen und lange im Voraus gebuchten Reisen sinnvoll. - Quelle: Shutterstock.com

Eine Reiserücktrittversicherung greift, wenn Sie unerwartet eine geplante Reise nicht antreten können, beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines Angehörigen. Die Versicherung übernimmt dann die anfallenden Kosten. Denn je kurzfristiger Sie eine Reise absagen müssen, desto höher sind oft die Stornokosten: Kurz vor Urlaubsbeginn werden oft bis zu 90 Prozent des Preises für Unterkunft und Anreise fällig.

WICHTIG: Sie sind verpflichtet, im Ernstfall die Reise unverzüglich abzusagen und die Versicherung zu informieren, damit mögliche Stornierungsfristen eingehalten werden können und der Schaden so gering wie möglich gehalten wird.

Welche Leistungen bietet eine Reiserücktrittversicherung?

Können Sie eine Reise aus triftigem Grund nicht antreten, erstattet die Reiserücktrittversicherung folgende Kosten:

  • Flug- und Zugtickets, auch Transferkosten
  • Unterkunft – Hotel, Ferienwohnung etc.
  • Im Voraus gebuchte Ausflüge
  • Vorauszahlungen für Mietwagen

TIPP: Viele Reiseveranstalter und Airlines bieten eine Reiserücktrittversicherung zur Reise oder zum Flug an. In der Regel ist es für den Verbraucher aber besser, eine unanbhängige Police abzuschließen, da er so ein besseres Preis-Leistungsverhältnis bekommt.

Wann zahlt die Reiserücktrittversicherung?

Die Ver­si­che­rung kann bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wer kurzfristiger bucht, muss sich direkt nach der Reisebuchung um die Ver­si­che­rung kümmern.

Damit die Reiserücktrittversicherung greift, ist ein schwerwiegendes und unerwartetes Ereignis nötig.

In der Regel erstatten alle Policen bei folgenden Gründen:

  • Schwere und unvorhersehbare Krankheit eines Reiseteilnehmers oder eines Angehörigen
  • Schwerer Unfall
  • Todesfall in der Familie
  • Arbeitsplatzverlust
  • Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
  • Gerichtsvorladung (als Zeuge)
  • Unerwarteter und schwerwiegender Vermögensverlust, etwa durch einen Brand

Je nach Anbieter und Tarif erstatten einige Versicherungen auch bei folgenden Ereignissen:

  • verschobene Schul- oder Uniprüfung
  • Verpflichtungen durch eine neue Arbeitsstelle
  • Scheidung
  • Große Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (mind. 2 bzw. 4 Stunden)

Was kostet eine Reiserücktrittversicherung?

Der Preis einer Reiserücktrittversicherung richtet sich nach dem Wert der versicherten Reise(n). Die Versicherer bieten Einzelpolicen sowie Jahrespolicen an.

Oft lohnt es sich, eine Versicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen. Bei einer sehr teuren Reise kann es auch sinnvoll sein, diese einzeln zu versichern.

WICHTIG: Beim Abschluss der Versicherung ist es wichtig, die richtige Ver­si­che­rungs­sum­me zu vereinbaren. Diese sollte alle Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen.

Reiseabbruchversicherung als sinnvolle Ergänzung

Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn Sie bereits in den Urlaub gefahren sind und die Reise dann aber abbrechen müssen. Diese Police übernimmt die Kosten für die Reise sowie zusätzliche Kosten für die frühere Rückreise. Eine Reiseabbruch-Police ist eine sinnvolle Ergänzung und sollte mit der Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittversicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung lohnt sich vor allem für Verbraucher, die viel reisen sowie für Familien mit kleinen Kindern und Senioren – da diese ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben.

Auch bei teuren Reisen wie Fernreisen oder längeren Kreuzfahrten lohnt sich eine Absicherung durch diese Police.

WICHTIG: Wer eine chronische Erkrankung hat, kann diese nicht als Grund für einen Reiserücktritt oder –abbruch geltend machen.

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