Schadenfreiheitsklasse übertragen: Vorteile, Nachteile, Tipps & Infos

Voraussetzungen, Abnehmer und Co. – das müssen Sie über den Übertrag einer SF-Klasse wissen

Als Autofahrer profitieren Sie von einer gut eingestuften Schadensfreiheitsklasse. Hier gilt: Je höher diese eingestuft ist, desto günstiger die Autoversicherung. Es besteht die Möglichkeit, die Schadensfreiheitsklasse auf jemand anderen zu übertragen. Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was es außerdem zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Ratgeber.   

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Dann kann eine SF-Klasse übertragen werden

Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, überträgt die schadenfreien Jahre auf Kinder oder Enkel. - Quelle: Shutterstock.com

Wer lange unfallfrei und ohne Schaden Auto fährt, kommt in eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Dadurch können Sie bei der Autoversicherung eine Menge Geld sparen. Doch nicht nur der Inhaber der SF-Klasse kann von den Rabatten profitieren, sondern auch ein anderer Autofahrer. Dies geht, indem der Besitzer seine SF-Klasse auf einen anderen Autofahrer überträgt.  

In bestimmten Situationen kann es von Vorteil sein, wenn die SF-Klasse übertragen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr Autofahren möchte. Ein weiteres Szenario wäre, wenn die Kinder den Zweitwagen in der Familie übernehmen.

Die SF-Klasse kann innerhalb einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Vollkasko übernommen werden. Da es bei einer Teilkasko keine SF-Klassen gibt, ist hier keine Übernahme möglich. Dafür können Geber und Nehmer der SF-Klasse bei verschiedenen Versicherungen versichert sein. Die SF-Klassen können also zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden.

Wer kann eine SF-Klasse übernehmen?

Die SF-Klasse kann in der Regel nur innerhalb einer Familie übertragen werden. Das schließt Großeltern, Eltern, Geschwister sowie Personen in häuslicher Gemeinschaft (zum Beispiel Ehepartner) mit ein. Einige Versicherer verlangen sogar, dass der Nehmer der SF-Klasse im selben Haushalt wie der Geber wohnt. Zudem sollte der Rabatt-Empfänger regelmäßig mit dem Auto gefahren sein, auf das die SF-Klasse läuft.

Auch von Verstorbenen kann die SF-Klasse übernommen werden. Dies ist innerhalb eines Jahres nach dessen Ableben möglich. Dafür muss bei der Versicherung eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Das sind die Voraussetzungen für einen Übertrag

Damit Sie die SF-Klasse übernehmen können, sollten Sie schon einige Jahre Ihren Führerschein besitzen und regelmäßig fahren. Für Fahranfänger ist die Option eines Übertrags also nicht geeignet. Der Grund: Es werden immer nur so viele schadenfreie Jahre übernommen, wie man den Führerschein besitzt. Bei vier Jahren Fahrerlaubnis erhalten Sie demnach vier schadenfreie Jahre.  

Die SF-Klasse eines Firmenwagens kann nicht übernommen werden, da das Auto an ein Unternehmen gebunden ist. Man kann aber vertraglich vereinbaren, dass man bei Abgabe des Dienstwagens oder bei Kündigung später seine SF-Klasse mitnehmen darf.

Wenn ein Versicherungsvertrag vom Geber beendet wurde, ist eine Übertragung der SF-Klasse nur noch innerhalb von sechs Monaten möglich. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass eine Rückübertragung der SF-Klasse ausgeschlossen ist. Die Entscheidung ist also etwas Endgültiges und sollte gut überlegt sein.

So gehen Sie bei einer Übertragung der SF-Klasse vor

Der alte Besitzer der SF-Klasse beantragt die Übertragung bei seiner Versicherung. Dafür füllt er ein Rabattübertragungsformular, das in der Regel online als Download zur Verfügung steht.

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien
  • Verzichtserklärung des Gebers
  • Eine Kopie des Führerscheins des Empfängers
  • Angabe zum Verhältnis von Geber und Empfänger
  • Unterschriften beider Parteien
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