Was ist eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung (Abkürzung SB) ist Ihr Eigenanteil als Versicherungsnehmer, den Sie im Schadensfall selbst beisteuern.
Eine Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – ist ein mit der Versicherung vereinbarter Betrag, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer getragen wird. Wenn Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 150 Euro gewählt haben, zahlen Sie bei einem von Ihnen verursachten Schaden diesen Betrag, während die Versicherung den Rest der Schadenssumme übernimmt (sofern diese über 150 Euro liegt).
Versicherungstarife mit Selbstbeteiligung werden in der Regel deutlich günstiger angeboten als Policen ohne Selbstbehalt. Klassische Versicherungen, die eine Selbstbeteiligung enthalten, sind unter anderem Kfz-, Private Kranken- und Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können auch Rechtsschutz-, Reiserücktritts- oder die Friendsurance Handyversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen werden.
Die Vorzüge einer Selbstbeteiligung
Bei einer Selbstbeteiligung profitieren sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Während Ersterer sich über günstigere Beiträge freuen darf, müssen Versicherungsunternehmen weniger Leistungsansprüche prüfen. Der Grund: Durch den Selbstbehalt muss nicht jeder noch so kleine Schaden über die Versicherung abgewickelt werden. Das bringt wiederum den Vorteil mit sich, dass der Kunde von der Versicherung aufgrund zu vieler geltend gemachter Schäden nicht gekündigt wird. Aufgrund des Eigenanteils agiert der Kunde zudem umsichtiger mit den versicherten Sachen.
Wann ist eine Eigenbeteiligung sinnvoll?
Es gibt nicht das eine Szenario, wo man sagen kann, dass hier ein Selbstbehalt absolut unumgänglich wäre. Im Grunde müssen Sie sich als Versicherungsnehmer die Frage stellen, wie wahrscheinlich ein Schadensfall ist und wieviel Sie dann aufwenden können.
Wichtig ist es immer, dass die Ersparnisse bei den günstigeren Beiträgen höher sind als der Selbstbehalt. Ein Beispiel: Eine Versicherung mit 100 Euro Selbstbehalt kostet Sie 65 Euro im Jahr. Ohne Selbstbeteiligung zahlen Sie 75 Euro. Pro Jahr sparen Sie 10 Euro. In diesem Fall rechnet sich der Selbstbehalt nur, wenn Sie höchstens alle zehn Jahre ein Schadensfall melden.
Es gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Versicherungsbeiträge. Aber: Sie sollten sich sicher sein, dass Sie im Schadensfall den Selbstbehalt auch zahlen können. Andernfalls kann der Versicherer schnell einen Anwalt einschalten und die Kosten steigen weiter in die Höhe.
Selbstbehalt bei Kfz-Versicherung
Bei den Kfz-Versicherungen finden Sie eine Selbstbeteiligung bei der freiwilligen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt hingegen komplett ohne Selbstbehalt aus. Bei einer Kaskoversicherung ist ein Selbstbehalt zu empfehlen. So können Sie kleinere Schäden selbst übernehmen und werden dafür nicht hochgestuft. Bei einer Teilkasko ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro sinnvoll, bei einer Vollkasko sollten es 300 Euro sein.
Private Krankenversicherung
Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es eine Selbstbeteiligung. Hier verhalten sich die Beiträge in der Regel proportional zu den Leistungen. Das bedeutet: Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto mehr Leistungen nimmt er in Anspruch, desto höher fällt der Selbstbehalt aus. Ratsam ist es, Medikamente und Behandlungen bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu zahlen. Bei chronischen Krankheiten mit Medikamenteneinnahme sollten Sie hingegen auf einen Selbstbehalt verzichten. Hier fressen die Kosten für Medikamente und Behandlungen die günstigeren Beiträge auf.
Haftpflicht und Selbstbehalt
Wenn Sie eine Haftpflicht mit Selbstbeteiligung abschließen, können Sie bei den Beiträgen kräftig sparen. Die Selbstbeteiligung sollte hier um die 250 bis 300 Euro liegen. Dann werden Ihnen Beiträge bis zu 50 Prozent günstiger angeboten.
Ausnahme: Wenn Sie Kinder haben, die älter als sieben Jahre alt sind, sollten Sie auf einen Selbstbehalt verzichten. Es passiert schnell, dass ein Ball ein Fenster kaputt macht oder das Fahrrad am Auto entlang schrammt. Im schlimmsten Fall kommen Sie aus dem Zahlen Ihres Selbsterhalts nicht mehr heraus.
Selbstbehalt bei der Reiserücktrittsversicherung
Auch bei einer Reiserücktrittsversicherung wird eine Selbstbeteiligung mit angeboten. Der Selbstbehalt wird hier oft als Prozentsatz (in der Regel 20 Prozent) der Reisekosten berechnet. Das ist recht hoch. Oft ist solch ein Selbstbehalt nicht nötig, da es eine große Auswahl an guten Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbeteiligung gibt.
Machen Sie den Vergleich
Bevor Sie sich für einen Versicherungstarif entscheiden, sollten Sie den Vergleich machen. Nutzen Sie dafür Vergleichsportale und spielen Sie verschiedene Möglichkeiten – mit und ohne Selbstbehalt – durch. Die Vergleichsportale listen ihnen fein säuberlich sämtliche Tarife samt Konditionen und Kosten auf. Sollte der Tarif im Nachhinein doch nicht das Passende für Sie sein, können Sie diesen jährlich kündigen und zu einem anderen Anbieter oder Tarif wechseln.