Gebäude- und Hausratversicherung schützen Hauseigentümer vor den Kosten, die durch Starkregen und Überschwemmungen entstehen können. Allerdings nur, wenn Elementarschäden ausdrücklich mitversichert wurden. Eigentümer sollten ihre Versicherung genau überprüfen.
Starkregen – die unterschätze Gefahr
Tagelanger Dauerregen, heftige und ergiebige Regengüsse, die zu Überschwemmungen führen – Starkregen ist eine unterschätzte Gefahr für das eigene Haus. Wie aus einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung hervorgeht, halten 90 Prozent der Eigentümer Feuer für die größte Gefahr, gefolgt von Leitungswasser (62 Prozent) und Schäden durch Sturm und Hagel (50 Prozent). Nur zwölf Prozent der Befragten sorgten sich dagegen um Schäden, die durch Starkregen entstehen. Dabei nimmt das Wetterphänomen Starkregen durch den Klimawandel zu: heftige Niederschläge und Überschwemmungen gibt es mittlerweile öfter als noch vor 20 Jahren und sie beginnen früher im Jahr. Der Deutsche Wetterdienst spricht eine markante Wetterwarnung aus, wenn innerhalb einer Stunde 15 bis 25 Liter Regen auf einen Quadratmeter kommen. Eine Unwetterwarnung erfolgt, wenn binnen einer Stunde mehr als 25 Liter Regen erwartet werden.
Welche Versicherung zahlt und wie sind die Bedingungen?
Die Gebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Kosten für Schäden am Haus. Bei Starkregen springt sie allerdings nur ein, wenn im Vertrag ein zusätzlicher Elementarschutz vereinbart wurde. Dieser Extraschutz greift dann bei Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen. Ohne den zusätzlichen Schutz gegen Naturgewalten werden von der Gebäudeversicherung nur Wasserschäden abgedeckt, die durch Leitungswasser verursacht werden, z.B. durch einen Wasserrohrbruch. Eine Elementarversicherung kann zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt bei einem Starkregen-Schadenfall folgende Kosten:
- Reparaturen im und am Haus, an Garage und Schuppen
- Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
- Eventuell den Abriss und Bau eines gleichwertigen Hauses
In Deutschland sind 55 Prozent der Hausbesitzer nicht gegen Starkregen versichert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jetzt berichtet. Viele ältere Wohngebäudeversicherungen enthalten keinen Schutz gegen Naturgefahren, zudem scheuen viele Eigentümer die Kosten der Zusatzversicherung gegen Elementarschäden. Allerdings muss diese Extraversicherung nicht teuer sein, je nach Wohnort unterscheiden sich die Konditionen. Im Ernstfall zahlt sich die Elementarversicherung praktisch sofort aus, denn die Schäden am Haus sind oft enorm.
Schäden am Inventar übernimmt die Hausratversicherung
Wenn angestautes Wasser von der Straße in die Wohnung eindringt oder wenn das Dach unter Wasser- und Schlammmassen einbricht, wird auch das Inventar beschädigt. Möbel und Einrichtungsgegenstände saugen sich voller Wasser, Schlamm zerstört die Böden. In diesem Fall kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf, wobei auch hier ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig ist.
Achtung: Wenn der Eigentümer oder Mieter das Fenster aus Versehen offengelassen hat und dadurch ein Wasserschaden entsteht, gilt das als „grobe Fahrlässigkeit“. In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung nur, wenn Fahrlässigkeit im Vertrag explizit abdeckt wird.