Was tun bei einem Unfall im Ausland?
Wer im Ausland einen Unfall hat, muss einiges beachten, damit er nicht auf hohen Kosten sitzen bleibt. - Quelle: Shutterstock.com
Ein Autounfall im Urlaub ist sehr ärgerlich und kann die Urlaubsfreude deutlich trüben. Passiert der Crash im Ausland, kann es zudem kompliziert werden. Aber keine Sorge: Sie können Ihren Unfall-Schaden zuhause in deutscher Sprache bearbeiten lassen. Trotzdem sollten Sie vorbereitet sein, denn im Ausland ist manches anders als Zuhause.
Warnweste ist Pflicht
Bei jedem Unfall ist es ratsam, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.
Absichern der Unfallstelle
Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.
Ebenfalls vorgeschrieben: der Verbandkasten.
Polizei rufen oder nicht?
Es gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.
Zudem sollten Sie immer die Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist. Außerdem wenn der Sachschaden hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht begeht.
WICHTIG: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!
Die Grüne Karte
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr – der eigentliche Name der Grünen Karte –wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.
In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein.
In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.
Die Grüne Karte kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung erheblich erleichtern. Zeigen Sie die Karte einfach vor Ort der Polizei, dort stehen alle notwendigen Angaben, die Sie zu Ihrer Versicherung und dem Auto machen müssen.
Der europäische Unfallbericht
Ob mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht ins Handschuhfach. Sie bekommen ihn bei Ihrer Kfz-Versicherung. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt.
Natürlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.
WICHTIG: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem Europäischen Unfallbericht eine noch wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.
Schadenregulierung nicht überall gleich
Die Schadenregulierung unterscheidet sich in den einzelnen Ländern. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen.
Ausland-Schadenschutz-Versicherung
Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur im Urlaub oder zu Hause?
Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.
Das gilt auch, wenn zum Beispiel offene Fragen zu klären sind und der Geschädigte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verständigen kann. In diesem Fall bietet der Schutzbriefanbieter für das Übersetzen telefonische Unterstützung an.
Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt- gleich mit deutscher Vorwahl - auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.
Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.
Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto später ab.
Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.
Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Geschädigten.
Was tun bei Problemen?
Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten.
Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.
Wer mit einem ausländischen Fahrzeug einen Unfall innerhalb Deutschlands hat, kann sich ans Deutsche Büro Grüne Karte wenden.