Unfall mit dem E-Bike: Versicherung & Schaden - wer zahlt?

Welchen Versicherungsschutz braucht man für die einzelnen Ebike-Modelle?

E-Bikes sind mittlerweile ein sehr beliebtes Fortbewegungsmittel. Doch je mehr von ihnen auf den deutschen Straßen unterwegs sind, desto mehr Unfälle gibt es auch. In diesem Artikel erfahren Sie, wer wann für welchen Schaden aufkommt und welcher Versicherungsschutz für die einzelnen Modelle unabdingbar ist.

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Die Schuldfrage klären

Unfall mit dem E-Bike: Wer kommt für die Schäden auf?

Wer bei einem Unfall mit einem E-Bike für den Schaden aufkommt, ist eine Frage der Schuld. Hat der Autofahrer oder ein anderer Fahrradfahrer den Unfall verursacht, kommt auch dieser über seine Versicherung für den Schaden auf. Bei einer Teilschuld muss auch der E-Bike-Fahrer einen Teil der Kosten selbst tragen – je nachdem wie hoch die Haftungsquote ausfällt.

Wenn Sie mit Ihrem E-Bike einen Unfall verursacht haben, tragen Sie die volle Schuld. Welche Versicherung in diesem Fall greift, kann pauschal nicht gesagt werden. Hier spielen die Art und Bauweise des Zweirads eine entscheidende Rolle.

E-Bike versus Pedelec

Erst einmal sollte der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec geklärt werden. Auch wenn beide Begriffe gerne als Synonym verwendet werden, bezeichnen sie nicht genau dasselbe. Bei E-Bikes handelt es sich um Elektrofahrräder. Per Knopfdruck fahren die Bikes ohne Pedalunterstützung ganz von alleine – so wie bei einem Mofa. Dadurch sind E-Bikes rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder, die ein Versicherungskennzeichen brauchen.

Pedelecs gehören zu den Fahrrädern, da es hier nur eine Motorunterstützung gibt, wenn Sie in die Pedale treten. Maximal sind Geschwindigkeiten bis 25 Kilometer pro Stunde möglich. Danach schaltet sich der Motor automatisch aus.

S-Pedelecs können hingegen als Hybride bezeichnet werden. Hier unterstützt der E-Motor Geschwindigkeiten bis zu 45 Kilometer pro Stunde unterstützt. Dafür schaltet er sich aber bei 25 Kilometer pro Stunde ab. Eine Motorunterstützung gibt es nur, wenn Sie wie bei einem Pedelec treten. Dennoch gehören S-Pedelecs zu den Kleinkrafträdern und sind damit versicherungskennzeichenpflichtig.

E-Bikes, Pedelec und Hybrid: So versichern Sie das Bike richtig

Wenn Sie ein Pedelec besitzen, greift im Schadensfall wie bei einem normalen Fahrrad die Privathaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht hilft übrigens auch dann, wenn durch einen Kurzschluss des Akkus ein Feuer entsteht und durch den Brand fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird. Gegen Diebstahl sichern Sie Pedelecs mit der Hausratversicherung ab.

E-Bikes und S-Pedelecs sind als Kraftfahrzeuge über eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Das Mofa-Kennzeichen inklusive Versicherungsschutz können Sie direkt bei der Versicherung kaufen. Es muss aber jedes Jahr erneuert werden, sonst erlischt der Schutz.

Diebstahl sowie Schäden durch Feuer oder Tierbisse können bei E-Bikes und S-Pedelecs mit einem Teilkasko-Schutz in der Mopedversicherung abgedeckt werden.

Den richtigen Versicherungsschutz finden

Wie bei allen Versicherungen unterscheiden sich auch die Policen für Pedelecs und E-Biks von Anbieter zu Anbieter hinsichtlich Leistungen und Kosten. Für einen ersten Überblick sorgen Vergleichsportale im Netz oder unabhängige Versicherungsberater vor Ort. Bei der Stiftung Warentest finden Sie ebenfalls Tests zu Fahrradversicherungen und Co. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Modell in einer Versicherung mitversichert ist, fragen Sie am besten direkt beim Versicherer nach.

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