Auch von einem Hund kann Gefahr ausgehen
Wenn Hunde im Straßenverkehr für einen Unfall verantwortlich sind, kann es häufig kompliziert werden hinsichtlich der Versicherungssituation. - Quelle: Shutterstock.com
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass von jedem Hund – egal ob klein oder groß – eine potentielle Gefahr ausgeht. Geregelt wird das unter § 833 Bürgerliches Gesetzbuch. Dort wird ganz klar ausgeführt, dass beim Hund die Gefährdungshaftung greift, und das auch noch verschuldensunabhängig.
Was bedeutet die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung?
Grundsätzlich geht von jedem Hund eine Gefahr aus. Der Hundehalter muss für jeden Schaden geradestehen, den sein Vierbeiner verursacht. Die Schuldfrage ist dabei zuerst einmal unerheblich.
Das bedeutet im Klartext, dass der Hund fast immer der Schuldige des Unfalls ist. Für sämtliche Kosten des Schadens ist der Hundehalter haftbar zu machen und muss diese gegebenenfalls übernehmen.
Allerdings kann auch der Unfallgegner eine Mitschuld tragen. In diesem Fall werden die Kosten prozentual aufgeteilt.
Praxisbeispiel: Hund läuft plötzlich auf die Straße – wer haftet?
Läuft der Hund plötzlich über die Straße, weil er ein Reh hetzt oder einem Ball hinterherjagt, kann es mitunter brenzlig werden. Wird er dabei von einem vorbeifahrenden Auto angefahren, kann ein großer Schaden entstehen: sowohl am Hund als auch beim Fahrzeug.
Die Gefährdungshaftung besagt, dass der Halter des Hundes haftet und für die gesamten Kosten aufkommen muss. Ist der Hund verletzt, muss er die gesamten Tierarztkosten bezahlen. Wurde das Auto ebenfalls beschädigt, muss er ebenso die Werkstattkosten begleichen. Wurde sogar der Fahrer des Fahrzeugs verletzt, kann dieser unter Umständen Schmerzensgeld verlangen.
Wird später allerdings festgestellt, dass der Fahrzeughalter sehr schnell unterwegs war (beispielsweise in einer Dreißiger Zone mit 70 km/h) oder im Straßenverkehr nicht mit der nötigen Konzentration unterwegs war (Benutzung des Handys oder Streit mit Fahrzeuginsassen), kann ihm eine Mitschuld zur Last gelegt werden.
Bei einem ähnlichen Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm am 10. Januar 2000 unter dem Aktenzeichen 6 U 202/99, dass der Autofahrer eine Mitschuld von 25 % bekam. Somit haftete der Hundehalter lediglich zu 75 %.
Verlässt allerdings ein nicht gesicherter Hund das eigene Grundstück durch ein geöffnetes Gartentor und läuft auf die Straße, ist die Situation eine komplett andere. Versucht ein Autofahrer daraufhin stark abzubremsen und verursacht dadurch einen Auffahrunfall mit weiteren Verkehrsteilnehmern, liegt die volle Haftung beim Hundehalter (vergleiche Landgericht Coburg vom drei 20 Juli 2003, Aktenzeichen 32 S 35703). Das gilt auch, wenn der Hund wie in diesem Falle unverletzt bleibt.
Welche Verhaltensregeln gelten bei einem Unfall mit Hund?
Wird ein Hund überfahren oder ist maßgeblich an einem Verkehrsunfall beteiligt, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Wird ein herrenloser Hund überfahren oder schwer verletzt, sollte der Verkehrsteilnehmer auf jeden Fall die Polizei verständigen. Fährt er einfach weiter, könnte er sich später wegen Tierquälerei verantworten müssen.
Die Polizei wird dann dafür sorgen, dass dem Hund durch einen Tierarzt geholfen werden kann. Viele Beamte sind auch mit einem Chiplesegerät ausgestattet. Ist der Chip des Hundes bei einer offiziellen Stelle gemeldet, könnte so der Besitzer ausfindig gemacht werden.
Sind bei dem Unfall auch Menschen zu Schaden gekommen, sind diese zuerst zu versorgen. Der geliebte Vierbeiner muss in diesem Falle hoffentlich nur kurz warten.
Was tun bei einem verletzten Hund?
Helfer vor Ort sollten immer daran denken, dass sich ein verletzter Hund anders verhalten könnte. Das trifft umso mehr zu, wenn der Vierbeiner Schmerzen hat oder unter Schock steht. In diesem Fall könnte der Hund nämlich sehr aggressiv auf die Helfenden reagieren. Oftmals sogar bei dem eigenen Herrchen oder Frauchen.
Mit folgenden Eigenschaften des Hundes muss gerechnet werden:
- beißen oder schnappen in die Hände
- Flucht
- kratzen und strampeln
- lässt sich nicht anfassen
Beteiligte des Unfalls sollten daher möglichst auf professionelle Hilfe hoffen. Polizei oder auch herbei geholte Tierärzte verfügen oftmals über einen Maulkorb, sodass der Hund gefahrlos behandelt werden kann.
Wie kann ein Unfall mit Hund verhindert werden?
Hundehalter müssen immer Einfluss auf ihren Vierbeiner haben. Läuft der Hund ohne Leine und ist damit nicht im direkten Zugriff des Halters, sollte er den Rückruf perfekt beherrschen.
Aber auch ein sogenanntes Stopp-Kommando kann das Leben des Tieres retten. Ist der Hund bereits über eine viel befahrene Straße gelaufen und hat Glück gehabt, wäre ein Rückruf fatal. Dann würde der Halter ihn wieder in die Gefahrensituation bringen. Effektiver wäre daher ein Kommando wie beispielsweise „Stopp“, damit der Hund an Ort und Stelle einfach stehen bleibt.
Wenn Verkehrsteilnehmer ein Tier rechtzeitig wahrnehmen, versuchen sie natürlich zu bremsen. Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Dunkelheit oder Regen, ist das manchmal nicht möglich. Hundehalter sollten daher ihr Tier möglichst sichtbar an Straßen führen. Hilfreich können beispielsweise Leuchthalsbänder oder Reflektoren am Geschirr sein. Ausführlichere Informationen dazu können Sie kostenfrei im Ratgeber https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/ lesen.