Versicherung kündigen: So beenden Sie Ihre Police richtig

Infos und Tipps zu Bedingungen, Fristen und Co.

Wenn Sie mit Ihrem Versicherungstarif nicht mehr zufrieden sind oder Sie den Schutz schlicht nicht mehr benötigen, können Sie die Police kündigen. Auf was Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Raus aus dem Vertrag: Wie Sie Versicherungen richtig kündigen

Zu teuer, zu wenig Leistung oder schlicht ein überflüssiger Schutz: Es kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen, Versicherungen zu wechseln oder zu kündigen.

Versicherungsverträge enden in der Regel nicht von selbst, sondern verlängern sich automatisch um zumeist ein weiteres Jahr. Damit Sie nicht in eine unerwünschte Endlosschliefe geraten, sollten Sie Ihre Versicherung, sofern Sie diese nicht mehr benötigen, kündigen – und zwar rechtzeitig. Dabei sollten Sie in die AGBs sowie in das Kleingedruckte Ihres Versicherungsvertrages schauen.

Recht auf Widerruf

Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, die Sie doch nicht benötigen oder die Ihnen nicht das bietet, was Sie brauchen, haben Sie innehrlab von 14 Tage nach Vertragsabschluss das Recht auf Widerruf. Ohne Angaben von Gründen können Sie die Versicherung so wieder beenden. Dafür müssen Sie Ihren Widerruf schriftlich beim Versicherer einreichen.

Die Kündigungsfristen bei Versicherungen

Ist das Widerrufsrecht abgelaufen, können Sie eine Police in der Regel nur noch fristgerecht kündigen. Das bedeutet, dass Sie die gebuchte Vertragslaufzeit nun einhalten müssen. Damit sich der Tarif nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, müssen Sie kündigen. Bei den meisten Sachverträgen gelten dabei Kündigungsfristen von drei Monaten zum Vertragsende.

Bei Kfz-Versicherungen beträgt die Frist oft nur einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Versicherungen enden hingegen automatisch, wie zum Beispiel kapitalbildende Lebensversicherungen oder Reiserücktrittskostenversicherungen, die nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen wurden.

So führen Sie eine „ordentliche“ Kündigung durch

Wenn Sie am Ende der Vertragslaufzeit kündigen, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Diese sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. In das Kündigungsschreiben gehören die Versichertennummer sowie die Anmerkung zur fristgerechten Kündigung zum entsprechenden Datum. Sollten Sie sich wegen des Enddatums unsicher sein, können Sie auch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreiben.

Wichtig: Entscheidend ist nicht, wann Sie das Schreiben losschicken, sondern, wann die Versicherung die Kündigung erhält. Kommt das Schreiben einen Tag nach Fristende bei der Versicherung an, ist die Kündigung ungültig.

Tipp: Verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie beweisen, dass das Schreiben fristgerecht beim Versicherer angekommen ist.

Auch eine Kündigung per Fax sollte nur mit einem Sendebericht verschickt werden. Bei einigen Versicherungen können Sie auch per E-Mail kündigen. Auch hier reicht ein formloses Schreiben. Bitten Sie in der Mail aber um eine Bestätigung des Kündigungsschreibens.

Außerordentliche Kündigung

In Sonderfällen gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das gilt unter anderem, wenn

  • die Versicherung ohne Leistungssteigerung teurer wird,
  • Leistungen gekürzt werden,
  • der Todesfall des Versicherten vorliegt,
  • Sie umziehen und zwei Haushalte zusammengelegt werden (dann kann die jüngere Hausratversicherung gekündigt werden).

Aber auch der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel nach einem Schadensfall bei Sachversicherungen.

Darauf sollten Sie noch achten

Wenn Sie eine Versicherung kündigen, zum Beispiel die Haftpflicht, achten Sie darauf, dass keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Im Idealfall sollte das Ende der einen Versicherung den Anfang der neuen Versicherung markieren.

Bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, sollten Sie die Versicherungsangebote miteinander vergleichen – und zwar passende Angebote mit demselben Leistungsspektrum. Es nützt Ihnen schließlich nichts, wenn Sie Äpfel mi Birnen vergleichen.

Nicht alle Versicherungsverträge lassen sich kündigen, wie zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherungen (nur wenn Sie einen Mindest-Basis-Schutz vorweisen können) oder die Basis-Rentenversicherung. Bei Letztere führt eine Kündigung zu einer Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.

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