Versicherung nach der Schule: Wie ist man nach der Schulzeit versichert?

Versicherungsschutz für junge Menschen – Tipps & Infos

Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten oft bei den Eltern mitversichert. Dennoch ist es ratsam, den Versicherungsschutz in verschiedenen Bereichen zu überprüfen und gegebenenfalls an die neue Situation anzupassen.

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Welche Versicherungen müssen angepasst werden?

Muss man sich im Studium selbst versichern? - Quelle: HUK-COBURG / Fotograf: Hagen Lehmann

Wenn die Schule abgeschlossen ist, beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Auch wenn es lästig sein mag, die jungen Schulabgänger sollten sich damit beschäftigen, wie ihr Versicherungsschutz aussieht. Häufig müssen nämlich Anpassungen vorgenommen werden, um im Rahmen einer guten Grundsicherung abgesichert zu sein.

Krankenversicherung

Wer nach der Schule eine Ausbildung beginnt, ist als Auszubildender in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel pflichtversichert.

Studenten können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden. Aber: Wer beim Studentenjob mehr als 470 Euro pro Monat verdient, muss sich auch selbst versichern. Für den Job in den Semesterferien gelten aber Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden.

Wer privat krankenversichert ist und dies während des Studiums weiter bleiben will, muss den bestehenden Vertrag mit der PKV beitragspflichtig fortführen. Zumeist läuft auch die private Krankenversicherung über die Eltern, eine kostenlose Familienversicherung wie bei der GKV gibt es hier aber nicht.

Immer mehr Versicherungen bieten Krankenzusatzversicherungen an, etwa für Zahnbehandlungen. Wer bereits in jungen Jahren eintritt, beispielsweise als Student, profitiert von einem niedrigeren Beitrag. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie nötig eine Zusatzversicherung für einen gesunden jungen Menschen ist.

Für Auslandsaufenthalte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird ein notwendiger Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Vor diesen hohen Kosten schützt eine Krankenversicherung für Auslandsreisen.

Etwas anders sieht es bei einem Auslandssemester aus: Gesetzlich krankenversicherte Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Fast immer müssen Zuzahlungen geleistet werden. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.

Viele private Krankenversicherungen bieten für einen vorübergehend Auslandsaufenthalt - wie einem Auslandssemester - Schutz im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden zurückerstattet.

Privathaftpflichtversicherung

Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem was er hat und zukünftig erwirtschaftet. Familienangehörige gelten in den meisten Tarifen als mitversicherte Personen, wenn die Eltern eine Haftpflicht-Police haben. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Einige Anbieter haben eine Altersgrenze bei 25 Jahren, die kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.

Wichtig: Ist die Ausbildung abgeschlossen oder das entsprechende Alter erreicht, wird ein eigener Vertrag notwendig.

Laut der HUK-COBURG sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflichtversicherung während der Ausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst und ein bis zu zwei Jahre dauerndes Work- & Travel-Programm bzw. eine ebenso lange Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen.

Aber: Die Mitversicherten dürfen in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Hausratversicherung

Meistens ist für die erste eigene Wohnung eine Hausratversicherung noch nicht so wichtig. Je nach Versicherungsbedingungen können auswärts wohnende Studenten über die elterliche Versicherung gegen Einbruch & Co. abgesichert sein – das sollten sie aber vorsichtshalber vorab mit dem Versicherer klären.

Wenn sich junge Menschen nach Abschluss der Ausbildung auf eigene Füße stellen und eine eigene Wohnung einrichten, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt (Deckelung).

Autoversicherung

Junge Schulabgänger, die Auto fahren, benötigen zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob es auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sein muss, hängt vom Geldbeutel und dem Fahrzeug ab. Denn für ältere Fahrzeuge lohnt sich der Kaskoschutz oft nicht mehr.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vor Unfall und Krankheit schützt keine Versicherung, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oft vor existenziellen Problemen. Um gegen dieses Risiko vorzusorgen, gibt es eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Auch Schüler und Studenten können sich bereits um eine erste BU-Absicherung bemühen. Sie profitieren oft noch von den günstigen Beiträgen und von einer vorteilhaften Einstufung der Berufsgruppe. Diese bleibt bestehen, auch wenn später ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle für den Abschluss. Wer in jungen und gesunden Jahren bereits einen Vertrag hat, ist auf der sicheren Seite und kann diesen nach und nach ausbauen.

Wichtig: Interessenten sollten daher beim Vertragsabschluss auf ausreichende Möglichkeiten zur "Nachversicherung" achten, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung dem Bedarf entsprechend erhöhen zu können.

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