Versicherung: Unfall mit Hund, Katze oder Kleintier

Wie ist die Versicherungslage bei einem Haustierunfall?

Plötzlich springt ein Hund wie aus dem Nichts auf die Straße – ein Unfall droht. Wie sollte man sich am besten verhalten? Wer trägt die Verantwortung, wenn es zum Unfall kommt? Gibt es eine Versicherung, die für mögliche Schäden aufkommt?

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Autounfall mit einem Haustier

Autounfälle mit Tieren sind leider keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen.

Anders als bei einem Wildtierunfall besteht bei einem Unfall mit einem Haustier keine rechtliche Verpflichtung, die Polizei zu informieren. Wer es dennoch tut, ist auf der sicheren Seite. Rechtlich gesehen werden Tiere als Sache behandelt, bei einem Haustierunfall kann es daher auch zum Straftatbestand der Unfallflucht kommen. 

Was tun, wenn das Tier verletzt ist und der Besitzer nicht vor Ort? In diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei zu informieren. Sie sorgt dafür, dass ein Tierarzt zur Unfallstelle kommt. Der untersucht das angefahrene Tier und entscheidet, was zu tun ist. Einige Polizeidienststellen verfügen über ein Lesegerät für Microchips, mit denen viele Haustiere gekennzeichnet sind. Über das Haustierregister kann so der Tierhalter ermittelt werden. Um Zeit zu sparen, könne es sinnvoll sein, den Transport eines verletzten Tiers selbst zu übernehmen, raten Tierschützer: Wenn das Tier sich nicht zu stark wehrt, könne man es direkt zum nächsten Tierarzt fahren. Ein verletztes Tier liegenzulassen, ist keine Option – der Unfallverursacher muss sich unter Umständen Tierquälerei vorwerfen lassen. Das kann auch eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Es ist auch verboten, das Tier eigenmächtig zu töten, weil man denkt, es wäre nicht mehr zu retten. 

Ist das Tier tot, hat der Fahrzeughalter die Verpflichtung, die Unfallstelle soweit zu sichern, dass keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer entsteht. Das heißt, unter Umständen muss er das Tier von der Fahrbahn räumen

Wer kommt für den Schaden auf? 

Tierhalter müssen dafür Sorge tragen, dass von ihrem Haustier keine Gefahr ausgeht. Die Verantwortung für einen Haustierunfall tragen also in der Regel die Besitzer – egal, ob das Tier ordnungsgemäß angeleint war oder nicht. Dementsprechend muss der Halter beziehungsweise seine Versicherung für Schäden aufkommen, die durch den Unfall z.B. am Auto entstanden sind. Eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Tierbesitzer vor den finanziellen Risiken eines Haustierunfalls und übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn sie berechtigt sind. In einigen Bundesländern (u.a. Berlin, Hamburg) ist eine Hundehalter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Katzen und Kleintieren wie Hasen oder Meerschweinchen sind in der Privat-Haftpflicht mit abgedeckt, Hunde und Pferde nicht. 

Bei einem herrenlosen Tier kommt eventuell die eigene Kfz-Versicherung für den Schaden auf. Dazu muss der Schadenfall aber im Versicherungsvertrag eingeschlossen sein. Standardtarife decken in der Regel nur Wildschäden und nicht Tierschäden generell ab.  

Ausweichen oder nicht? 

Für Zusammenstöße mit Hund oder Katze gilt die gleiche Regel wie mit Wildtieren: keine großen Ausweichmanöver fahren, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Stattdessen so gut und schnell bremsen, wie es die eigene Reaktionszeit zulässt. Häufig rennen Tiere plötzlich und unerwartet aus dem Gebüsch über die Straße, ein Zusammenprall lässt sich nur schwer vermeiden.  

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