Versicherungen erben: Worauf müssen Erben beim Nachlass achten?

Tod eines Familienmitglieds – und die Versicherungen

Wenn ein Familienmitglieds stirbt, sollten die Angehörigen umgehend die Versicherungsgesellschaften informieren bzw. bestehende Verträge kündigen. Doch was hat Zeit und was muss sofort in die Wege geleitet werden? Und enden Versicherungen tatsächlich immer mit dem Todestag?

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Nicht jede Versicherung kann nach dem Todesfall übertragen werden

Stirbt ein Angehöriger, müssen sich die Hinterbliebenen um den Nachlass kümmern.

Entscheidend ist die Art der Versicherung, ob der Versicherungsschutz mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt. Personenversicherungen enden automatisch mit dem Tod, wohingegen sachgebundene Versicherungen eine schriftliche Kündigung erfordern.

Bestimmte Versicherungen können auch auf die Erben übertragen werden. Welche Fristen muss man beachten und bei welchen Versicherungen können sich die  jeweiligen Erben als neue Versicherungsnehmer eintragen lassen?

Welche Versicherungen enden mit dem Tod?

Folgende Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherten: Die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Privathaftpflicht-Versicherung, eine Lebensversicherung sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Falls die Versicherungsgesellschaften bei diesen personenbezogenen Versicherungen zu spät über den Todesfall informiert werden, erfolgt eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Wenn der Angehörige im Ausland verstorben ist und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, bezahlt diese zudem die Überführungskosten.

Erben sollten die Papiere des Verstorbenen möglichst schnell sichten und die  Kontoauszüge prüfen. Vor allem Lebensversicherungen und Sterbegeld-Versicherungen sollten umgehend über den Todesfall des Versicherten in Kenntnis gesetzt werden. Lebensversicherungsverträge enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Die Erben sollten die Frist von drei Tagen einhalten, in der sie die Versicherung vom Tod des Versicherungsnehmers in Kenntnis setzen.

Enge Fristen bei Unfallversicherungen

Auch bei Unfallversicherungen ist Eile geboten. Diese geben den Angehörigen nur zwei Tage Zeit, den Todesfall zu melden, damit die Versicherung überprüfen kann, ob der Tote tatsächlich bei einem Unfall gestorben ist und nicht etwa an einer Krankheit. Eine Unfallversicherung endet, wenn der Verstorbene die einzige versicherte Person war. Bei einer Familienversicherung hingegen kann ein anderes Familienmitglied  seinen Platz einnehmen.

Im Gegensatz zu den personenbezogenen Versicherungen laufen sachbezogene Versicherungen weiter. Sie können nach einem Todesfall gekündigt oder auch von den Erben übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem auch die Kfz-Versicherung, eine Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Auto oder das Haus vererbt werden. Auch eine Tierhalterhaftpflicht endet nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Wer als Erbe die Wohnung und Einrichtung übernimmt, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht bei der Hausratversicherung. Dies ist sinnvoll, da viele Erben ja bereits über eine eigene Hausratversicherung verfügen und keine zweite benötigen.

Erforderliche Unterlagen für die Kündigung

Als Nachweis für das Kündigen einer Versicherungs-Police sollte der Erbe über den Versicherungsschein im Original und eine Kopie der Sterbeurkunde verfügen. Erfahrungsgemäß sind manche Versicherer recht kulant und begnügen sich mit der Information über den Todesfall und der Zusendung einer Kopie der Sterbeurkunde.

Bei Versicherungen, welche den Todesfall betreffen, verlangen die Gesellschaften meist einen Totenschein, aus dem die Todesursache genau hervorgeht. Manche Versicherungen fordern hier auch die Vorlage eines Arztberichts.

Ist die Rechtsschutzversicherung übertragbar?

Wenn Familienmitglieder über eine Privat-Haftpflicht oder die Krankenversicherung des Verstorbenen mitversichert sind, besteht der Versicherungsschutz weiter. Die Mitversicherten können diesen Vertrag übernehmen. Wenn sie in der Privathaftpflicht die nächste Prämie bezahlen, läuft der Vertrag ganz normal weiter.

Ähnlich verhält es sich mit einer Rechtsschutzversicherung oder einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Hier muss allerdings geprüft werden, ob es sich um eine übertragbare Rechtsschutzversicherung handelt und der Erbe auch wirklich zum abgeschlossenen Vertrag passt.

Eine Hausratversicherung läuft nach dem Tod des Versicherungsnehmers zusätzliche zwei Monate, damit der Hausrat weiterhin versichert ist. Der Erbe kann die Versicherung aber auch übernehmen. Wohngebäudeversicherung oder  Hausratversicherung können mit einer Drei-Monats-Frist gekündigt werden.

Bedingungen anpassen bei der Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung wird zusammen mit dem Auto vererbt. Hier sollte allerdings geprüft werden, welche Punkte bei den Konditionen angepasst werden müssen, die Einfluss auf den Beitrag haben.

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