Versicherungsschutz nur bei Betriebswegen
Der klassische Bürojob findet immer mehr im Homeoffice statt. Das hat viele Vorteile. Aber versicherungstechnisch ist im Homeoffice einiges zu beachten.
Wenn Sie von zuhause aus arbeiten, sind Sie nicht bei jeder Tätigkeit unfallversichert. Generell gilt der Versicherungsschutz nur, wenn Sie eine betriebliche Tätigkeit ausüben. Das heißt konkret: Wenn Sie Ihr Arbeitshandy aus Ihrer Arbeitstasche holen und dabei stürzen und sich den Knöchel brechen, sind Sie versichert, weil dies als Betriebsweg gilt. Verknacksen Sie sich den Fuß auf dem Weg zur Kaffeemaschine gilt das nicht. Kurzum: Eine gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die Wege und Aufgaben ab, die betrieblich notwendig sind.
Achtung: Wenn Sie Ihr Kind zur Kita bringen und auf dem Weg von dort zur Arbeit stürzen, sind Sie gesetzlich unfallversichert. Geschieht dies auf dem Weg nachhause ins Homeoffice, gilt dieser Schutz nicht. Für einen Rundumschutz sorgt hier nur eine private Unfallversicherung.
Hausratsversicherung unbedingt abschließen
Auch bei der Technik besteht nicht immer ein Versicherungsschutz. Nutzen Sie im Homeoffice einen betrieblichen Laptop, hat der Arbeitgeber in der Regel zuvor geregelt, wie ein Schaden abgewickelt wird. Fragen Sie hierfür am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach. Bei fahrlässiger Handlung wird es komplizierter. Hier muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Versicherungsschutz greift, ober ob Sie als Arbeitnehmer selbst dafür aufkommen müssen.
Empfehlenswert ist eine sogenannte Inhaltsversicherung für Geräte. Diese schließt der Arbeitgeber ab. Solch ein Schutz lohnt sich vor allem dann, wenn Sie regelmäßig im Homeoffice arbeiten. Bei einem Schaden am Gerät wie Laptop oder Arbeitshandy übernimmt die Versicherung die Kosten.
Nutzen Sie bei der Heimarbeit Ihr eigenes Gerät, sieht das versicherungstechnisch wieder anders aus. Fällt Ihnen zum Beispiel Ihr Laptop herunter, ist dieser nicht versichert – es sei denn, Sie haben privat einen entsprechenden Schutz abgeschlossen. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Diese greift, wenn technische Arbeitsgeräte beschädigt (Wasserschaden, Kaffee drüber gekippt) oder gestohlen werden. Arbeiten Sie mehrheitlich im Homeoffice, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob er die Kosten für den Versicherungsschutz übernimmt.
Auch zuhause haben sie ein Recht auf eine richtige Büroausstattung
Wer zuhause arbeitet, nutzt sämtliche cloudbasierte Tools und Programme wie Zoom oder Microsoft Teams. Das ist einerseits praktisch, weil man so mit den Kollegen in Kontakt bleibt und sich absprechen kann. Andererseits lauern hier auch Risiken. Bei ungesicherten WLAN können sensible Date von Dritte abgefangen werden. Eine Datenschutzrichtlinie des Arbeitsgebers sowie die rechtliche Absicherung durch den Arbeitgeber können hier vor möglichen Schäden schützen.
Wichtig: Sollten Sie langfristig von zuhause aus arbeiten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darum bitten, Sie entsprechend auszustatten. Neben der Technik und der nötigen Software schließt das auch einen Bürostuhl mit ein.