Versicherungsbeiträge pausieren

Diese Möglichkeiten haben Sie bei finanziellen Engpässen

In Krisenzeit droht vielen Menschen Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit. Was ist, wenn man mit weniger Geld haushalten muss und es nicht mehr für Krankenversicherung oder Altersvorsorge reicht? Wir klären auf, welche Möglichkeiten Sie dann haben.

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Versicherungsbeiträge in Krisenzeiten

Ist das Geld knapp, sollten Verbraucher nicht die Versicherungen kündigen, sondern den Versicherer ansprechen.

In schweren Zeiten machen sich Krisen oft schnell im Portemonnaie bemerkbar. Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter in unbezahlten Urlaub oder Kurzarbeit. Bei letzteren steht den Arbeitnehmern noch 60 Prozent (für Familien mit Kindern 67 Prozent) des Gehaltes zur Verfügung. Noch härter kann es Selbstständige und Freiberufler treffen, die immer weniger Aufträge bekommen.  

Wenn das Gelb knapp wird, kann es passieren, dass man irgendwann die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen kann. Welche Möglichkeiten Sie bei finanziellen Engpässen haben, lesen Sie hier.

Krankenversicherung

Wenn Sie Angestellter oder Beamter sind, müssen Sie sich um Ihre Krankenversicherung keine Sorgen machen – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Auch bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit läuft die Krankenversicherung weiter und wird vom Staat beziehungsweise dem Arbeitsamt übernommen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sieht die Situation anders aus. Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Notlagentarif: Der Notlagentarif bietet stark eingeschränkte Leistungen. Erstattet werden Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschutz. Für Kinder und Jugendliche werden medizinisch notwendige Behandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen übernommen. Da es sich bei dem Notlagentarif um einen verbandseinheitlichen Tarif handelt, ist der Versicherungsumfang ist bei allen Versicherern gleich. Achtung: Im Notlagentarif entfällt die Vorsorge fürs Alter. Es ist also angebracht, den normalen Tarif so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

Stundung der Beiträge: Sie haben die Möglichkeiten bei finanziellen Problemen, die Beiträge zu stunden. Dies bedarf aber der Zustimmung des Versicherers. Einen rechtlichen Anspruch haben Sie darauf nicht. Unter einer Stundung versteht man gemäß § 311 des BGB die Vereinbarung zwischen Gläubiger (Versicherer) und Schuldner (Versicherter), dass eine fällige Leistung (Versicherungsbeiträge) erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen ist.

Standardtarif: In den Standardtarif können Sie nur wechseln, wenn Sie vor 2009 in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt sind. Dieser Basistarif ist vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung haben Sie ebenfalls mehrere Handlungs-Möglichkeiten, wenn Ihr Bankkonto mal nicht so gut gefüllt ist.

Beitragsfreistellung: Bei einer Beitragsfreistellung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert nicht aus, die Versicherung grundsätzlich bleibt jedoch bestehen. Aber: Risikoschutz und Versicherungssumme verringern sich deutlich. So ist beispielsweise der Todesfallschutz dann in der Regel zu niedrig. Zudem ist eine Beitragsfreistellung erst nach zwei bis drei Jahren Laufzeit möglich. Der Grund: Die Versicherungssumme muss erst einen bestimmten Mindestbetrag erreichen. Dieser ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Stundung: Bei vielen Versicherern haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge für bis zu zwei Jahre zu stunden. Die gestundete Summe müssen Sie später nachzahlen. Der Vorteil hier: Der Todesfallschutz bleibt komplett erhalten.

Zahlungsweise ändern: Häufig werden Lebensversicherungen jährlich oder halbjährlich gezahlt. Leichter ist es aber, kleinere Beträge aufzubringen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Sie die Beiträge nicht monatlich zahlen können. Achtung: Viele Versicherer hauen bei unterjährigen Zahlungsweisen Zuschläge drauf.

Überschüsse verrechnen: Sie haben die Möglichkeit, die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen zu lassen. Dadurch werden die Kosten deutlich reduziert. Solch ein Vorgehen ist aber nicht bei allen Verträgen möglich, wie etwa, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Darüber hinaus lohnt sich diese Variante nur, wenn der Vertrag bereits einige Jahre besteht.

Zusatzversicherungen kündigen: Kündigen Sie Zusatzversicherungen, die aktuell nicht wirklich nötig sind, wie etwa für Berufsunfähigkeit. Das reduziert zwar den Versicherungsschutz, senkt aber auch die Beiträge deutlich.

Policendarlehen: Wenn Sie für die Beiträge Ihrer Lebensversicherung gar nicht mehr aufkommen können, gibt es die Möglichkeit, ein Policendarlehen aufnehmen. Dabei handelt es sich um eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen ist maximal so hoch wie der Rückkaufswert der Versicherung. Einen Rechtsanspruch auf solch eine Police haben Sie aber nicht. Hinzu kommen Zinsen, die auf das Darlehen kommen. Vorteil: Das Darlehen muss nicht zwingend vor Vertragsablauf getilgt werden. In der Regel wird es mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wenn Sie den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchten, müssen Sie das Darlehen aber zurückzahlen.

Kündigung: Als letzter Ausweg gilt die Kündigung der Lebensversicherung. Diesen Schritt sollten Sie aber gut überdenken, da Sie damit jede Menge Geld verlieren – vor allem, wenn der Vertrag bereits eine Weile besteht. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Lebensversicherung aufnehmen wollen, starten Sie von vorne – inklusive erneuter Gesundheitsprüfung und dem dann höheren Eintrittsalter.

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