Abgedeckte Dächer, kaputte TV-Geräte – manchmal sorgen Unwetter für heftige Schäden am und im Haus. Damit Sie auf den Schäden nicht sitzen bleiben, gibt es zahlreiche Versicherungen. Welcher Versicherungsschutz wann greift, haben wir Ihnen hier aufgelistet.
Wohngebäudeversicherung
Sturmschäden können an Gebäuden entstehen, ebenso an Autos. Doch welche Versicherung ist wann zuständig?
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Unwetterschäden, die am Gebäude entstanden sind. Sie setzt sich aus drei unterschiedlichen Versicherungen zusammen: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. In der Regel können die Versicherungen auch einzeln abgeschlossen werden – also zum Beispiel nur eine Feuerversicherung.
Das zahlt die Versicherung
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Das zahlt die Versicherung nicht
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jegliche Schäden am Gebäude durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel
abgedeckte Dächern
zerschlagene Fenster
beschädigte Fassaden
Folgeschäden (z. B. wenn durch das kaputte Dach Regen eindringt und Fußböden beschädigt)
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beschädigtes Inventar
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Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die am Inventar im Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstehen.
Das zahlt die Versicherung
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Das zahlt die Versicherung nicht
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beschädigte Möbel, Elektro-Geräte und anderer Hausrat
bei Blitzeinschlag werden nur die direkt betroffenen Geräte erstattet
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Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge in die Stromleitungen (bei manchen Versicherungen ist der Schutz vor Überspannungen bereits enthalten)
Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck
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Elementarschadenversicherung
Eine Elementarschadenversicherung kann nur als Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Damit lassen sich zusätzliche Schäden abdecken, die durch Naturgewalten am oder im Haus entstanden sind. Wichtig: Der Versicherer muss Ihnen nicht zwingend eine Elementarschadenversicherung gewähren. Vor allem in Gebieten, die ein erhöhtes Risiko für bestimmte Umweltkatastrophen haben, werden Sie es schwer haben, sich gegen entsprechende Schäden zu versichern. Das Risiko für die Versicherer ist beispielsweise in Hochwassergebieten einfach zu hoch.
Das zahlt die Versicherung
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Das zahlt die Versicherung nicht
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Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser
Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen
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Schäden durch Sturmfluten oder durch den Rückstau von Wasser (einige Versicherungen bieten bereits eine Rückstausicherung mit an)
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Kaskoversicherung
Eine Kaskoversicherung kommt bei Schäden am eigenen Auto auf, wie Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs zum Beispiel durch Feuer, Explosion, Sturm, Entwendung oder Wildschäden.
Das zahlt die Versicherung
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Das zahlt die Versicherung nicht
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Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag
bei durch Dreck oder Wasser verschmutzter Innenausstattung
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Schäden durch Erdbeben
Bei Fahrlässigkeit des Fahrers. Sprich, wenn Sie trotz entsprechender Warnungen Ihr Auto nicht in Sicherheit gebracht haben.
bei Unfällen während Naturkatastrophen
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Das sollten Sie bei Unwetterschäden tun
Bei Unwetterschäden sollten Sie die betreffende Versicherung so schnell wie möglich benachrichtigen. Zudem sind Sie als Versicherter dazu verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen (Schadenminderungspflicht). Sie sollten beispielsweise Ihr beschädigtes Dach notdürftig abdecken und den Versicherer darüber informieren.
Kleinere Schäden lohnen sich mitunter nicht, diese von der Versicherung übernehmen zu lassen. Zudem gilt: Wenn Sie einen Versicherer zu oft in Anspruch nehmen (müssen), kann dieser Ihnen kündigen.