Immer weniger Selbständige versichern sich gegen Arbeitslosigkeit, wie eine aktuelle Studie zeigt. Die Gründe dafür sind vielfältig: die Arbeitslosenversicherung sei zu teuer, zu unattraktiv, die dreimonatige Frist zu kurz. Im Fall einer Geschäftsaufgabe kann die Versicherung aber durchaus hilfreich sein.
Neu-Abschlüsse sinken auf Rekordtief
Immer weniger Selbstständige sind gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Eine Police gegen Arbeitslosigkeit ist vielen Selbständigen zu teuer oder zu unattraktiv. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbständigen seit 2013 von rund 145.000 auf 74.000 (2019) fast halbiert. Noch größer ist der Rückgang bei den Neuabschlüssen: während 2013 noch rund 19.000 Selbständige eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abschlossen, waren es 2019 nur noch 3.000.
Für viele Gründer zu teuer
Laut Studie nannten die Befragten verschiedene Gründe, warum sie keine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben: 38 Prozent gaben an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbständigkeit nicht leisten konnten. Weitere 38 Prozent sagten aus, dass sie die Konditionen unattraktiv fanden. 35 Prozent erklärten, dass sie keine Arbeitslosenversicherung brauchen, weil ihre Selbständigkeit nicht scheitern werde oder sie schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden würden. 24 Prozent der Befragten gaben an, dass die Drei-Monats-Frist zu kurz gewesen sei, innerhalb der sie sich nach Beginn der selbständigen Tätigkeit hätten versichern können.
Monatspauschale um die 75 Euro
Wie die Studie weiter aufzeigt, unterscheidet sich das Verhältnis von Beiträgen und Leistungen je nach Qualifikation der Versicherten stark. So zahlen Versicherte in Westdeutschland pauschal 76,44 Euro pro Monat, in Ostdeutschland sind es 72,24 Euro. Im Jahr der Gründung beträgt der Beitrag 38,22 Euro. Die Beiträge sind unabhängig von der Leistung im Versicherungsfall. Die Höhe der Leistungen wird entweder über das letzte versicherungspflichtige Arbeitsentgelt ermittelt oder anhand eines fiktiven Arbeitslosengeldes berechnet, das auf der Qualifikation des Versicherten basiert. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten zuvor Selbständige ohne Kinder in der Steuerklasse III dann zwischen 917,40 Euro (ohne Berufsausbildung) und 1.624,50 Euro (mit Hochschulabschluss). Selbständige können sich nur dann gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn sie vor der Unternehmensgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.