Ein Gericht verurteilt eine Achtjährige zur Zahlung von 6.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie im Urlaub einen Unfall verursacht hatte, bei dem eine Frau zu Schaden kam. Hier würde eine private Haftpflichtversicherung greifen, die vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt.
Kind mit Fahrrad verursacht Unfall
Unter Umständen muss auch ein Kind für Schäden einstehen, die es durch unachtsames Verhalten verursacht.
Die landläufige Ansicht, Kinder müssten für Unfallschäden nicht haften, ist nicht korrekt. Tatsächlich gibt es Fälle, in denen auch Kinder für hohe Schäden einstehen müssen, die durch unachtsames Verhalten verursacht wurden. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Celle, dass ein achtjähriges Mädchen als Unfallverursacherin haften müsse (14 U 69/19), worauf die Württembergische Versicherung hinweist:
Das Mädchen fuhr mit dem Fahrrad auf der Uferpromenade am Gardasee, wo die Familie ihren Sommerurlaub verbrachte. Während der Fahrt blickte das Kind für mehrere Sekunden zurück zu den Eltern, die hinter ihm spazieren gingen. Dadurch bemerkte es zwei Fußgängerinnen zu spät, ein Zusammenstoß konnte nur knapp verhindert werden. Bei dem Ausweichmanöver verlor eine der beiden Frauen das Gleichgewicht und stürzte von der Uferpromenade auf einen darunter liegenden Betonsteig und von dort ins Hafenbecken. Die Fußgängerin brach sich bei dem Sturz das Sprunggelenk und musste mehrfach operiert sowie physiotherapeutisch behandelt werden. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte das Mädchen zur Zahlung von 6.000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Frau. Das Kind musste auch verschiedene Vermögensschäden wie etwa die Stornokosten für das Ferienhaus übernehmen.
Schutz durch private Haftpflichtversicherung
Nach Auffassung des Gerichts musste es dem Mädchen bewusst sein, dass es eine Gefahrensituation herbeiführte, indem es den Kopf während der Fahrt mit dem Fahrrad nach hinten drehte. Eine Mitschuld der Eltern sah das Gericht nicht, sie hatten dem Kind das Fahrradfahren und die nötigen Verkehrsregeln beigebracht. Wer jemanden schädigt, haftet dafür mit seinem ganzen Vermögen. Wer sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen will, sollte daher eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie würde in dem geschilderten Fall den verursachten Schaden des Mädchens übernehmen.