Es gibt Versicherungen, die unabdingbar sind. Doch der Schutz hat auch seinen Preis. Einen Teil der Kosten können Sie aber von der Steuer absetzen. Welche Versicherungen das für 2020 betrifft, lesen Sie hier.
Private Versicherungen geltend machen
Viele Steuerzahler wissen nicht, dass sie ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben können.
Versicherungen in der Steuer geltenden machen, ist für viele ein unbekanntes Faktum. Tatsächlich ist es aber möglich, Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. Das gilt dann, wenn private Versicherungen als Vorsorge gelten. Darunter fallen:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Rentenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung (für Angestellte)
Was kann man als Sonderausgabe von der Steuer absetzen?
Sonderausgaben sind nicht immer in voller Höhe absetzbar. Die Höchstgrenzen sehen dabei wie folgt aus:
- 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner
- 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler
Alles, was darüber hinausgeht, kann nicht geltend gemacht werden.
Berufsbedingte Versicherungen von der Steuer absetzen
Auch berufsbedingte Versicherungen können in der Steuererklärung bei den Werbungskosten in der Anlage N (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige) angegeben werden. Werbungskosten sind Kosten, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dabei müssen sie in direkter Verbindung zu den der beruflichen Tätigkeit stehen. Berufsbedingte Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können, sind:
- Berufshaftpflichtversicherung
- (Berufliche) Unfallversicherung
- Teile der Rechtsschutzversicherung