Es ist keine Seltenheit, dass Krankenkassen beantragte Leistungen, zum Beispiel für eine Reha, ablehnen. Eine aktuelle Studie des Geldratgebers Finanztip zeigt nun, dass über 40 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen erfolgreich sind. Demnach sollten Versicherte nicht jede Ablehnung einer Kostenübernahme einfach hinnehmen.
Ablehnung von Leistungen nicht einfach so hinnehmen
Offizielle Statistiken gibt es nicht - doch es kommt immer wieder vor, dass Krankenkassen beantragte Leistungen wie eine Reha nicht bezahlen wollen. Das sollten Versicherte jedoch nicht einfach hinnehmen. Die Chancen, dass mein zu seinem Recht kommt, stehen nicht schlecht.
Es gibt Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten nur auf Antrag übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Kuren, Reha-Maßnahmen oder Krankengeld. Immer wieder lehnen Krankenkassen die beantragten Leistungen ab. Versicherte nehmen das oft hin in der Annahme, den Beschluss nicht ändern zu können. Doch das ist ein Irrtum!
Laut einer aktuellen Studie des Geldratgebers Finanztip sind über 40 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen erfolgreich. "Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen", sagt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. "Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch." Das zeigen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip ausgewertet und analysiert hat.
Richtig in Widerspruch gehen
Um einen Widerspruch einzureichen, reicht ein formloses Schreiben, das Sie bei der Krankenkasse einreichen. In dem Widerspruchsschreiben sollten Sie so genau wie möglich begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden. Wichtig sind dabei Fakten, die Sie zum Beispiel mit Unterstützung Ihres behandelnden Arztes schaffen können.
"Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen", erklärt Rieder. "Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken." Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nicht rechtsgültig. Wichtig: Die Frist für einen Widerspruch liegt bei einem Monat nach Eingang der Ablehnung.