Rechtsschutzversicherung: Stiftung Warentest macht den Check

So bewerten Anwälte die Rechtsschutzversicherer

Wie beurteilen Anwälte die Angebote der Rechtschutzversicherer? Dieser Frage ist die Stiftung Warentest in der Ausgabe 5/2020 auf den Grund gegangen. Das Ergebnis: Besonders gut schnitt der ADAC ab, besonders schlecht die WGV.

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Knapp 500 Anwälte bewerten Versicherer

Eine Umfrage gibt Aufschluss darüber wie Anwälte über Rechtsschutz-Versicherer urteilen.

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift Finanztest einen aktuellen Rechtsschutz-Test durchgeführt. Ergänzt wurde dieser durch Ergebnisse einer Umfrage unter Rechtsanwälten. Diese wurden zu ihren Erfahrungen mit Rechtsschutz-Versicherern befragt.

An der nicht-repräsentativen Online-Umfrage im September und Oktober 2019 nahmen 497 Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins teil. Dabei sollten sie in Interviews angeben, mit welchen Versicherern sie in den letzten zwölf Monaten am meisten zu tun hatten und wie sie diese Erfahrungen bewerten würden.

ADAC an der Spitze

Das Ergebnis ist zweigeteilt: Während die Anwälte mit vier Anbietern überwiegend positive Erfahrungen gemacht haben, schnitten fünf Anbieter laut Einschätzung der Anwälte eher schlecht ab. Der am schlechtesten bewertete Versicherer reagierte laut Rechtsanwälte überproportional oft mit Ablehnung der Deckung. „Auch unsere Leserinnen und Leser berichten davon“, erläutert die die Stiftung Warentest.

Als eindeutiger Testsieger geht die ADAC Versicherung AG hervor. Über die Hälfte der Anwälte wählte die Antwortoption „positiv“. Das ist ein mehr als doppelt so hoher Anteil wie bei allen anderen Versicherern. Ein weiteres Drittel stimmte für „eher positiv“. Mit „eher negativ“ wurde der ADAC so selten von den Anwälten bewertet wie kein anderer Anbieter.

Anwalts-Urteil über Rechtschutzversicherer im Überblick

  • ADAC: 87,9 Prozent
  • Debeka: 74,2 Prozent
  • Allianz: 73,8 Prozent
  • LVM: 71,2 Prozent
  • Huk-Coburg: 67,1 Prozent
  • DMB: 44,9 Prozent
  • Advocard: 44,5 Prozent
  • NRV/VHV: 43,1 Prozent
  • Itzehoer: 42,3 Prozent
  • WGV: 25,7 Prozent
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