Restschuldversicherungen im Test

Stiftung Warentest kritisiert Kreditschutz-Policen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, kann dazu eine Restschuldversicherung abschließen. Bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit übernimmt die Police die Ratenzahlung. Aber funktioniert das tatsächlich so einfach, wie es klingt? Die Stiftung Warentest kommt zu einem anderen Ergebnis.

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Absicherung gegen Härtefälle

Stiftung Warentest kritisiert: Kreditschutz ist nicht günstig. - Quelle: Shutterstock.com

Restschulversicherungen springen ein, wenn Verbraucher die Kreditraten nicht mehr aufbringen können – etwa im Falle von Arbeitslosigkeit. Aber, wann greifen diese Policen und lohnt sich dieser zusätzliche Schutz überhaupt? Die Stiftung Warentest hat jetzt Restschuldversicherungen für Ratenkredite von 25 Banken verglichen und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.

Wie sinnvoll ist der Kreditschutz?

Jeder fünfte deutsche Verbraucher finanziert den Kauf eines teuren Konsumartikels wie Fernseher, Smartphone, Kühlschrank oder Sofa mithilfe eines Ratenkredits. Oft bieten Banken und Händler zum Darlehen eine Kreditversicherung an, die helfen soll, wenn der Kunde die monatlichen Raten nicht mehr zahlen kann. Wie die Stiftung Warentest ermittelt hat, schließen Kreditnehmer, die ein Darlehen bei der Bank aufnehmen, überdurchschnittlich häufig auch die Restschuldversicherung ab. Nach eigenen Angaben wollen sich 41 Prozent der Bankkunden so gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod absichern. Dabei können die Risiken einzeln oder kombiniert versichert werden. „Zwei Drittel der Verbraucher mit Kreditversicherung glauben, dass diese zahlt, egal, aus welchem Grund sie die Rate nicht aufbringen können“, erklärt die Stiftung Warentest mit Blick auf die Zahlen einer aktuellen Bafin-Studie. Leider ist das ein Trugschluss. Vor allem bei der Versicherung der Arbeitsunfähigkeit würden die Kunden unangemessen benachteiligt, kritisieren die Warentester.

Gute Ergebnisse für Todesfallschutz

Im Praxistest wurde überprüft, ob die Restschulversicherungen tatsächlich das absichern, was der Kunde erwartet und ob es mögliche Ausschlusskriterien gibt. Je nach versichertem Härtefall gab es sehr unterschiedliche Ergebnisse. Am besten schnitt der Todesfallschutz ab: drei Viertel der getesteten Banken übernimmt alle Raten bis zum Ende der Kreditlaufzeit, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Nicht gezahlt wird allerdings, wenn der Versicherte selbst zu seinem Tod beigetragen hat oder der Tod in Verbindung mit einer schweren Vorerkrankung steht.

Erschreckend schlecht bei Arbeitsunfähigkeit

Dagegen sind die Ergebnisse für den Fall der Arbeitsunfähigkeit erschreckend schlecht: 15 von 25 Banken erhielten hier nur die Note mangelhaft. Das liege vor allem an der Definition, wann jemand arbeitsunfähig sei, erklären die Warentester. Viele Versicherungen haben hohe Hürden für die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit in ihren Bedingungen vermerkt. Sehr problematisch ist die Klausel der sogenannten „abstrakten Verweisung“, hier wird der Kunde von der Versicherung angewiesen, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung schon seit Jahren als unangemessene Benachteiligung. Gute Noten erhielten in diesem Bereich die Santander Bank und die SWK Bank sowie die DKB, Postbank und SKG Bank.

Mangelnder Schutz gegen Arbeitslosigkeit

In den meisten Anträgen heißt es allgemein, das Risiko der Arbeitslosigkeit sei versichert. Allerdings zahlen Versicherer nur, wenn diese „unverschuldet“ ist. Hier fehlen den Wartentestern eindeutig detaillierte Informationen, denn viele Verbraucher gehen von einem Rundumschutz aus und kennen die Einschränkungen nicht. Weit über die Hälfte der geprüften Banken erhält für diesen Härtefall nur die Note befriedigend oder ausreichend. So entfällt etwa der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit nach dem Ende eines befristeten Vertrags oder bei einem Aufhebungsvertrag. Auch Versicherte, die weniger als sechs bzw. zwölf Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, erhalten keine Leistungen.

Fazit

Das Fazit der Stiftung Warentest ist ernüchternd: der Kreditschutz ist oft überteuert, es mangelt an gründlicher Beratung bei Vertragsabschluss und die Preisunterschiede im Markt sind extrem groß. Wie die Finanzaufsicht Bafin feststellte, zahlen die Versicherer teilweise Provisionssätze von mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie an die Banken. Hier fehlt der regulatorische Rahmen durch den Gesetzgeber. Verbraucher sollten sich daher sehr genau überlegen, ob es für sie sinnvoll ist, eine Restschuldversicherung für ihren Ratenkredit abzuschließen.

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