Eine junge Frau wurde aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls berufsunfähig und hoffte auf Entschädigung seitens der Versicherung. Doch ein Fehler beim Ausfüllen des Vertrags zehn Jahre zuvor bescherte ihr eine böse Überraschung: Der Versicherer weigerte die Zahlung – und bekam per Gericht Recht.
Junge Frau vergisst, sämtliche gesundheitliche Zwischenfälle anzugeben
Unfallopfer sieht wegen Ungereimtheiten beim Abschluss ihres Versicherungsvertrages keinen Cent. - Quelle: Shutterstock.com
Ein vermeidbarer Fehler hat für eine 27-jährige Frau harte Konsequenzen. Im Januar 2019 war die Frau in einen schweren Unfall mit einem Kleintransporter verwickelt. Die Versicherte hatte zehn Jahre zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive BU-Rente abgeschlossen. Da die junge Frau durch den Unfall arbeitsunfähig ist, wollte sie nun ihre BU-Rente. Die Versicherung prüfte den Fall und stellte Ungereimtheiten fest.
Das Problem: Als 17-Jährige hat die Frau über eine Finanzberaterin eine BU abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss hatte die junge Frau angegeben, unter keinerlei gesundheitlichen Problemen zu leiden. Tatsächlich fand der Versicherer heraus, dass die junge Frau seit ihrer Kindheit eine Brille trägt, dass Sie aufgrund von Knieproblemen orthopädische Schuheinlagen verschrieben bekommen hat, dass sie in der Berufsschule einen Kreislaufzusammenbruch erlitten sowie eine Harnblasenentzündung hatte. Zwei Wochen vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages wurde bei der Frau zudem Migräne diagnostiziert.
Eine kleine Unachtsamkeit kostet der Betroffenen viel Geld
All das waren für die Frau nur Kleinigkeiten, auch die Finanzberaterin hat keine der Beschwerden vermerkt, betonte im Nachhinein aber, dass sie sehr wohl über die Dringlichkeit solcher Angaben aufgeklärt habe. Das Resultat der ganzen Misere: Der Versicherer lehnte die Auszahlung der BU-Rente ab und bekam dabei noch vom Landgerichts Nürnberg-Fürth (11 O 4279/20) recht. Die Begründung des Urteils: Der Vertrag hätte bei Abschluss gründlich geprüft werden müssen.
Letztendlich hat der Versicherer die falsch beantworteten Fragen der Versicherungsnehmerin als arglistige Täuschung ausgelegt. Die Betroffene sieht somit keinen Cent. Umso wichtiger ist, Angaben zum Gesundheitszustand vollständig und richtig zu tätigen. Nur so ist ein Versicherungsschutz garantier.