Versicherungsschutz bei Fernreisen

Wer zahlt bei Krankheit?

Ein Urlaub in Asien oder andere Fernreisen: Immer mehr Deutsche erfüllen sich nach der Coronazeit diesen Traum. Doch wer im Ausland erkrankt, muss sich auf andere medizinische Standards einstellen als zu Hause – und auf hohe Eigenkosten für Behandlung und Rücktransport.

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Versicherungsschutz vor der Fernreise überprüfen

Wer eine Fernreise plant, sollte sich absichern: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung lässt sich bis kurz vor Reiseantritt abschließen. Wenn man bereits im Ausland ist, geht dies allerdings nicht mehr. - Quelle: Shutterstock.com

Thailand, Vietnam und Indonesien sind beliebte Reiseziele - ebenso wie viele südamerikanische und afrikanische Länder. Doch wer dort ernsthaft erkrankt oder einen Unfall hat, muss oft tief in die eigene Tasche greifen: Behandlungen, Medikamente oder ein Rücktransport nach Hause können teuer sein. Bei Klinikaufenthalten etwa kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. "Für viele Länder außerhalb der EU gibt es kein Sozialversicherungsabkommen, daher springen die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht ein", sagt Simone Fey-Ruf von der R+V Krankenversicherung. Die Betroffenen müssen die Leistungen oft per Vorkasse bezahlen und können zu Hause nicht mit einer Erstattung rechnen.

Auch privat Versicherte sind nicht immer rundum abgesichert. "Sie sollten vor Reiseantritt prüfen, ob ihre Krankenversicherung alle Kosten im Ausland abdeckt. Oft ist zum Beispiel die Krankenrückführung nach Hause nicht enthalten", rät die Versicherungsexpertin.

An zusätzliche Absicherung denken

Einen umfassenden, weltweit gültigen Schutz können Reisende mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung erwerben. Für gesetzlich Versicherte kann dies auch bei Reisen innerhalb der EU oder in Länder mit Sozialversicherungsabkommen sinnvoll sein – ein Beispiel ist hier die Türkei. Denn gesetzliche Kassen übernehmen in der Regel nur die Kosten, die auch die Versicherung der Menschen im Gastland erstattet. Mögliche Zuzahlungen, private Leistungen oder Privatrezepte für Medikamente müssten Reisende dann selbst bezahlen, warnt Fey-Ruf: Das gelte auch für Notfallrettungen oder Rücktransporte.

Weitere Tipps zum Versicherungsschutz im Ausland:

  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung lässt sich bis kurz vor Reiseantritt abschließen. Wenn man bereits im Ausland ist, geht dies allerdings nicht mehr.
  • Viele Anbieter ergänzen den Versicherungsschutz mit einem telefonischen 24-Stunden-Service, der im Krankheitsfall beratend zur Seite steht.
  • Eine Übersicht über die Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • Eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten sollte auch bei Fernreisen im Gepäck sein. Das gilt zum Beispiel für Desinfektions-, Schmerz- und Durchfallmittel. Sie sind besonders in entlegenen Regionen schwer zu bekommen.
  • Je nach Reiseziel empfiehlt sich vorab eine reisemedizinische Beratung.
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